Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.10.2008

1. Aufstockung der Kinderschule für einen Hort an der Schule
Die Vergabe der Arbeiten erfolgte jeweils an den günstigsten Bieter
- Fliesenleger. Fa. Kilchling aus Schopfheim zum Angebotspreis von 10.243,67 €.
- Estrich, Fa. Engist aus Vogtsburg zum Angebotspreis von 10.023,73 €.
- Maler, Fa. Baumert aus Binzen zum Angebotspreis von 5.276,46 €.
- Bodenbelag, Fa. Ganter Parkett aus Eimeldingen zum Angebotspreis von 8.158,04 €.

2. Verlegung Regenwasserleitung "Ötlinger Berg"
Die Vergabe der Arbeiten erfolgte an den günstigsten Bieter, die Firma Josef Schnell aus Weil am Rhein-Haltingen zum Angebotspreis von 19.995,45 €.

3. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I"
Mit der Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Verhinderung einer städtebaulich unerwünschten Entwicklung des Gewerbeparks geschaffen werden.
Vorgesehen ist eine Modifizierung der zulässigen Art der Nutzung. Es geht insbesondere um den Ausschluss von gastronomischen Betrieben, die nicht primär der Versorgung des Gebiets dienen, sondern einen großräumigen Einzugsbereich haben bzw. benötigen und entsprechende Verkehrsauskommen erzeugen, und dies bei zu erwartenden Betriebszeiten bis weit in die Nacht hinein.

Der geplante Ausschluss ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil mit der Raststätte am Autohof, die der angrenzenden Bundesstraße B 3 und der unmittelbar vorbeiführenden Bundesautobahn A 98 zugeordnet ist, bereits eine derartige Einrichtung im Gebiet besteht.

Schon mit der ersten rechtskräftigen Fassung des Bebauungsplanes vom 30.06.1992 (damaliger Name "Gewerbepark Entenschwumm") mussten wegen dieses damals bereits bestehenden Autohofs auf der Grundlage eines Immissionsgutachtens ein Lärmschutzwall und darüber hinaus im gesamten Umfeld passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und Betriebswohnungen im Sinne des § 8 (3) Nummer 1 BauNVO ausgeschlossen werden.

Eine vergleichbare Entwicklung soll in anderen Bereichen des Gewerbeparks durch die vorgesehene Regelung unterbunden werden.

Der vorgesehene Ausschluss beeinträchtigt auch nicht die Versorgungssituation für die Beschäftigten im Plangebiet. Neben der bereits angesprochenen Raststätte und dem Tankstellen-Kiosk im Autohof gibt es im Gebietsteil "RGP I" des Regionalen Gewerbeparks auf Gemarkung Binzen bereits weitere Gaststätten beziehungsweise Bistrobetriebe.

Darüber hinasu besteht in den Ortskernlagen des Zweckverbandsgemeinden ein breitgefächertes gastronomisches Angebot, das im Sinner der Erhaltung der Versorgungsfunktion und der Stärkung der Ortskerne auch weiterhin zur Verfügung stehen soll.

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet "Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I" werden geändert.

2. Für den Geltungsbereich des Änderungsplanes wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.

4. Bekanntgaben
Bürgermeister May gab bekannt, dass bei der Baumaßnahme "Erweiterung Hort an der Schule" auf Grund der Eilbedürftigkeit die Gipserarbeiten an die Firma Fuchs aus Weil am Rhein zum Angebotspreis von 40.867,36 € und die Elektroarbeiten andie Firma Stolz aus Eimeldingen zum Angebotspreis von 26.030,81 € per Eilentscheid vergeben wurden.

Bürgermeisteramt Binzen


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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