Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 03.08.2006

1. Unwetter vom 29.06.2006

Auf der Basis einer umfangreichen Vorlage hatte sich der Gemeinderat mit der Konzeption für Schutzmaßnahmen gegen Unwetter befasst. Auslöser war das Unwetter am 29.06.2006. Die zwischenzeitlich getroffenen Sofortmaßnahmen hatten sich bei dem Starkregen am Sitzungstag bereits bewährt.

Darüber hinaus wurden noch weitere anstehende Einzelmaßnahmen besprochen. So sollen neben erforderlichen Schutzmaßnahmen für Schule und Kindergarten zusätzliche Einläufe in den Baugebieten und Querschläge auf den hangaufwärts führenden landwirtschaftlichen Wegen eingebaut werden.

Die Ausgestaltung der weitergehenden Maßnahmen wie Anlegen einer Flutmulde oberhalb der Schule und verbesserte Gestaltung des Hangwassergrabens im Baugebiet Lochacker wird der Gemeinderat bei einem Augenscheinstermin im Herbst dieses Jahres festlegen.


2. Rückzahlung eines Darlehens

Der Haushaltsverlauf ist gut. Als sehr erfreulich ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuer zu bezeichnen. Im Haushaltsplan angesetzt waren 1.200.000 €, der Stand zum 03.08.2006 beträgt 1.770.000 €. Abzüglich der höheren Gewerbesteuerumlage in Höhe von 128.000 € erhält die Gemeinde somit voraussichtlich in diesem Haushaltsjahr 442.000 € zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen. Davon wurden bereits 152.000 € für die Ersteigerung des Gasthauses „Sonne“ ausgegeben.

Im September läuft ein Darlehen über 177.000 € aus. Es ist der politische Wille des Gemeinderates Schuldentilgungen vorzunehmen, wenn dies möglich ist. Dadurch verringern sich künftige Zinsbelastungen und die Handlungsfähigkeit wird verbessert.

Der Gemeinderat hat daher einstimmig beschlossen, das Darlehen über 177.000 € im September zurück zu zahlen und dies aus den zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen zu finanzieren.

3. Entgegennahme und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Mit der Änderung des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist das Einwerben von Spenden in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen worden. Die neue Regelung soll die strafrechtlichen Risiken für die Amtsträger minimieren, wenn der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden oder andere Zuwendungen angeboten werden oder wenn die Gemeinde hierfür Zuwendungen einwerben will.

Wichtig und zu beachten ist, dass ein transparentes Verfahren gewährleistet ist und das Einwerben von Spenden dem Bürgermeister und die Annahme von Spenden dem Gemeinderat obliegt. Ob der Gemeinderat jede Spende einzeln bewilligt oder beispielsweise unter bestimmter Voraussetzung und in bestimmtem Umfang eine allgemeine Genehmigung erteilt, liegt in seinem Ermessen.

Das Landratsamt Lörrach hat eine Dienstanweisung entworfen, die den grundlegenden Anforderungen genügt. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat. Der Rechtsaufsichtsbehörde ist jährlich ein Bericht zu übersenden. Über die Annahme einer Zuwendung ist grundsätzlich öffentlich zu beraten.

Über die Annahme von Zuwendungen bis zu 100 € pro Einzelzuwendung erstellt die Gemeinde quartalsweise eine Sitzungsvorlage. Kleine Sachzuwendungen (bis zu 15 €) sind aus Gründen der Sozialadäquanz nicht zu erfassen (z. B. Kuchenspenden).

Der Gemeinderat hat entsprechend der Musterdienstanweisung des Landratsamtes Beschluss gefasst.

4. Antrag auf Baugenehmigung Ötlingerblick 11

Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wurde zugestimmt.

5. Antrag auf Baugenehmigung Eulerstraße 2

Der Errichtung von Fassadentransparenten wurde zugestimmt.



Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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