Impressionen aus Binzen

Bericht Gemeinderatssitzung, 05.03.2009

1. Baugebiet „Lochacker II“
Für das Baugebiet „Lochacker II“ hat der Gemeinderat am 12.02.2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Um zur Baureifmachung der Grundstücke in diesem Baugebiet zu kommen wird vorgeschlagen, ein Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff des Baugesetzbuches durchzuführen. Die Umlegung ist erforderlich, um die im Bebauungsplangebiet vorhandenen unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige im Bebauungsplan vorgesehene Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Nach § 45 Abs. 2 des Baugesetzbuches kann das Umlegungsverfahren eingeleitet werden, wenn ein Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren ist. In diesem Fall muss der Bebauungsplan jedoch vor dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes in Kraft getreten sein.

Der Gemeinderat hat gem. § 46 Abs. 1 des BauGB für das Baugebiet auf der Gemarkung Binzen die Umlegung von Grundstücken angeordnet. Sie trägt die Bezeichnung „Lochacker II“. Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird das Landratsamt Lörrach, SG Vermessung beauftragt.

Zur Durchführung der Umlegung „Lochacker II“ wird ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und sechs Mitgliedern des Gemeinderats.
Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.

Als Mitglieder wurden gewählt: Dr. Sigurd Hagen, Walter Huber, Bernd Schleith, Fritz Schleith, Hanspeter Vollmer und Sebastian Weil.

Stellvertreter sind Ursula Kolb, Hans Krebs, Friedrich Loh, Christian Prüfer, Peter Stark und Rainer Stöcklin.

Als beratende Sachverständige gem. § 5 der vorstehend genannten Verordnung werden bestellt:

● als vermessungstechnische Sachverständiger:
Gerhard Brunke, Landratsamt Lörrach

● als bautechnischer Sachverständiger:
Dipl.-Ing. Winfrid Arens, Stadtbau Lörrach

2. Bildung von Haushaltsresten
Um die Abschlussbuchungen 2008 vollziehen zu können, sind folgende Haushaltsreste gebildet worden:
Einnahmen:
Feuerschutz
Landeszuschuss 20.000 €

Ausgaben:
Feuerschutz
Beschaffung Staffellöschfahrzeug 77.000 €

Gemeindestraßen
Umlage an „RGP“ 69.000 €

Abwasserbeseitigung
Investitionsumlage 104.000 €

3. Antrag auf Baugenehmigung, Mühlenstraße 37
Der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport wurde zugestimmt.

4. Antrag auf Baugenehmigung, Schloßgasse 2
Der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wurde zugestimmt.

5. Gutachten zur Kandertalbahn (Vorbewertung)
Im Zuge der Weiterentwicklung der Regio-S-Bahn im Landkreis Lörrach soll auch die Kandertalbahn in die künftigen Überlegungen miteinbezogen werden.
In einer ersten Stufe soll für mehrere Varianten der Reaktivierung überschlägig ermittelt werden, ob ein Nutzen-Kosten-Faktor größer als 1,0 mit einer oder mehreren Varianten in einer späteren vollständigen standardisierten Bewertung zu erwarten ist. Es soll gewissermaßen eine Vorabschätzung der zu erreichenden Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden. Eine zweite Projektstufe solle sich nur dann anschließen, falls ein Quotient Größer als 1,0 abzusehen wäre.
Nur ein Nutzen- Kostenquotient deutlich über 1,0 würde Landeszuschüsse sichern. Die Kosten für die Projektstufe 1 in Höhe von ca. 83.000 € sollen zur Hälfte vom Landkreis Lörrach und zur anderen Hälfte von der Stadt Weil am Rhein und den an der Kandertalstrecke gelegenen Gemeinden aufgebracht werden.
In der Diskussion im Gemeinderat wurde ausgeführt, dass die baulichen, betrieblichen und siedlungsstrukturellen Aspekte zunächst abgeklärt werden sollten. Für die Ertüchtigung der Strecke mit 42 Bahnübergängen ist mit hohen Kosten zu rechnen, die zum Teil von der Raumschaft aufgebracht werden müssten. Es wurde deutlich angesprochen, dass eine Regio-S-Bahn das gut funktionierende Bussystem nicht ersetzen könne.
Bereits bei der Untersuchung des Planfalles Binzen der Regio-S-Bahn im Jahr 2002 hatte sich deutlich ergeben, insbesondere durch eine Fahrgastbefragung, dass die Leute auf den Bus nicht verzichten wollen.
Im Hinblick darauf, dass es sich um eine in weit in die Zukunft reichende Planung handelt, sollte nach dem Willen des Gemeinderates für die Kandertalstrecke abgeklärt werden, ob es Sinn macht die Regio-S-Bahn bis Kandern zu verlängern. Trotz einiger Skepsis wird die Gemeinde daher einen Betrag von 10.000 € für das Gutachten zur Verfügung stellen.

Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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