Impressionen aus Binzen

In-Kraft-Treten
des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I

Die Versammlung des Zweckverbandes "Regionaler Gewerbepark Weil am Rhein und Binzen" hat am 27.04.2006 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften "Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I" gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO jeweils als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich beider Satzungen umfaßt ausschließlich Teile der Gemarkung Binzen.

Maßgebend ist der beigefügte Abgrenzungslageplan.

Abgrenzungsplan Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I



Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I" treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 (3) BauGB).

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Regionaler Gewerbepark Dreiländereck - RGP I" einschließlich der Begründung sowohl beim Bürgermeisteramt Binzen, Zimmer 2, als auch im Rathaus Weil am Rhein, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 (1) Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Binzen, 07.06.2006

Ulrich May
Vorsitzender des Zweckverbandes

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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