Impressionen aus Binzen

Bericht Gemeinderatssitzung vom 16.02.2012

1. Feuerwehrkonzeption
Der Kommandant Patrick Schöpflin stellte die überarbeitete Feuerwehrkonzeption vor. Die erste Feuerwehrkonzeption stammt aus dem Jahr 2004 und wurde jetzt  aufgrund des neuen Feuerwehrgesetzes 2010 fortgeschrieben.

Insbesondere wurden die Punkte Organisation, Risikoanalyse, Alarmierung, Brandmeldeanlagen und Ausrüstung angesprochen. Auch wurden die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Verbesserungen der technischen Ausrüstung in die neue Konzeptionen aufgenommen.

2. Feuerwehrsatzung
Aufgrund des Feuerwehrgesetzes 2010 mussten verschiedene Paragraphen in der Satzung angepasst werden, u. a. wurde eine Probezeit von einem Jahr aufgenommen und der Eintritt in die Feuerwehr schon mit 17 Jahren statt wie bisher ab 18 Jahren.

3. Hochwasser-Einsatzplan
Im Hochwasserfall muss gewährleistet sein, dass bei jeder Situation von Personen unabhängig das Richtige getan wird. Die Fachgruppe Taktik der Freiwilligen Feuerwehr Binzen hat dafür einen Hochwassereinsatzplan ausgearbeitet, der von Frank Nestle vorgestellt wurde. Aus dem Einsatzplan ergibt sich detailliert, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge im Hochwasserfall durch die Freiwillige Feuerwehr und den Werkhof ergriffen werden müssen. Die Feuerwehr erhielt großes Lob für die ausgezeichnete Arbeit.

4. Hochwasserschutz Binzen
Aufgrund einer EU-Richtlinie werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg seit 2008 Hochwasserpläne erstellt, der Teilplan Binzen ist fertig.
Um die Leistungsfähigkeit der Kander in der Ortslage, das erforderliche Retentionsvolumen und ein realisierbares Volumen eines Rückhalteraumes auf Gemarkung Binzen im Detail zu ermitteln, hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Björnsen beauftragt, die entsprechenden Abklärungen zu treffen. Auf dieser Grundlage soll auch eine Gesamtlösung im Kandertal gesucht werden.

5. Antrag auf Baugenehmigung, Schulstr. 9
Dem Neubau einer zweiten Krippeneinheit bei der Kinderkrippe im Oberlin-Kindergarten wurde zugestimmt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat bereits mitgeteilt, dass mit den Arbeiten förderunschädlich begonnen werden kann.



Bürgermeisteramt Binzen

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  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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