Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 26.07.2007

1. Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug
Zwei Fahrzeuge unserer Feuerwehr, ein Löschfahrzeug LF 8 und ein Tank-löschfahrzeug TLF 8/18 sind 34 Jahre alt. Ursprünglich war als Ersatzbe-schaffung ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 beantragt worden. Da im Abschnitt Vorderes Kandertal bereits mehrere gleichartige Fahrzeuge vor-handen sind, wurde auf Wunsch des Gemeinderates die Anschaffung nochmals überdacht. Nach internen Diskussionen und Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister wurde eine neue Konzeption entwickelt und jetzt ein Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 und ein Mehrzweckfahrzeug (Transport-fahrzeug auf der Basis Sprinter) beantragt.

Das StLF 10/6 ist ein Löschfahrzeug mit Wassertank für den schnellen Erst-einsatz. Als Mindest-Besatzung sind 5 Mann erforderlich. Das kompakte und wendige Löschfahrzeug ist noch mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahrbar und wird mit Gerätschaften für den schnellen Ersteinsatz beladen.

Das Mehrzweckfahrzeug hat eine Pritsche sowie eine Ladebordwand. Durch einen Gerätecontainer ist ein flexibler und vielfältiger Einsatzbereich möglich (Beseitigung von Ölspuren, Einsätze bei Wassernot, Unwetter-schäden, Wasserförderung).

Das innovative Fahrzeugkonzept (die umfangreiche Beladung eines LF10/6 auf zwei kleinere Fahrzeuge) und das Einsatzspektrum haben den Gemeinderat überzeugt. Ebenso die noch höhere Flexibilität als mit dem bestehenden Fahrzeugpark, u. a. durch individuelle Beladung je nach Ein-satz.

Die Anschaffungskosten von den beiden kleineren Fahrzeugen liegen im gleichen Kostenrahmen wie die Beschaffung eines großen Fahrzeuges. Der Fahrzeugpreis liegt für beide Fahrzeugen bei ca. 180.000 €, die Summe des Zuschusses bei ca. 50.000 €.

Der Gemeinderat hat die Anschaffung der beiden Fahrzeuge für das Jahr 2008 beschlossen. Die Förderanträge werden sofort gestellt.

2. Baugebiet „Krumme Länge II“
Die Vergabe der Arbeiten an den Außenanlagen vor dem Foyer der Halle erfolgte an den günstigsten Bieter, die Firma Dreher & Dreher aus Wittlin-gen zum Angebotspreis von 168.637 €.

3. Gewerbepark „Dreiländereck – RGP II“
Die Vergabe der Erschließungsarbeiten in der Erweiterungsfläche des Ge-werbeparks erfolgte an den günstigsten Bieter, die ARGE Vogel-Walliser aus Eimeldingen zum Angebotespreis von 474.888,47 €

4. Außenanstrich Halle
Die Vergabe der Arbeiten erfolgte an den günstigsten Bieter, die Firma Sprich Maler aus Schliengen-Liel zum Angebotspreis von 18.071 €.

5. Weitere Unwetterschutzmaßnahmen
Die Vergabe wurde vertagt, da noch Abklärungen zu treffen sind.

6. Kindergärten/Verlässliche Grundschule
- Regelung für die Nachmittagsbetreuung

Kinderschule
Folgende Regelungen wurden beschlossen:
Der monatliche Elternbeitrag beläuft sich bei täglichem Essen und tägli-cher Nachmittagsbetreuung auf 253 Euro monatlich pro Kind. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Grundbetrag: 73 Euro
5 Tage wöchentlich Mittagessen: 100 Euro
4 Tage wöchentlich Nachmittagsbetreuung: 80 Euro

Bei einzelnen Tagen beträgt der Elternbeitrag für das Mittagessen 20 Euro und die Nachmittagsbetreuung ebenfalls 20 Euro pro Tag/Monat.

Für das zweite Kind einer Familie (das erste Kind wird bis z6um 16. Lebens-jahr berücksichtigt) reduziert sich der Grundbetrag auf 43.00 Euro. Neh-men beide Kinder das Mittagessen in Anspruch wird für das zweite Kind eine Ermäßigung von 50% für das Mittagessen gewährt.

Eine Nachmittagsbetreuung kann nur in Verbindung mit dem Mittagessen in Anspruch genommen werden.

Für den Fall, dass zwei oder mehr Kinder die Nachmittagsbetreuung in An-spruch nehmen, wird für diese weiteren Kinder der Elternbeitrag um 50 % ermäßigt.

In den Sommerferien der Kinderschule besteht die Möglichkeit, das Kind im Oberlin-Kindergarten anzumelden. Hierfür werden pro Tag fünf Euro be-rechnet.

Der August ist beitragsfrei. Die anderen Ferientage sind bei der Kalkulation berücksichtigt. Krankentage werden nicht erstattet.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge gestellt werden, der vertraulich behandelt wird.

Oberlin-Kindergarten
Grundbetrag: 73 €
Für das zweite Kind einer Familie reduziert sich der Grundbetrag auf 43 €
(das erste Kind wird bis zum 16. Lebensjahr berücksichtigt).

Im Oberlin-Kindergarten wird ab September 2007 zusätzlich ein zweiter Nachmittag angeboten. Da der Oberlin-Kindergarten im Verhältnis zur Kinderschule durch die Nachmittagsregelung ein um 4.30 Stunden erwei-tertes Angebot hat, wurde im Interesse einer gerechten Beitragsverteilung zwischen allen Eltern beschlossen, dass für die Kinder, die am Nachmittag den Oberlin-Kindergarten besuchen, ein um 10 € höherer Elternbeitrag zu bezahlen ist.

In den Sommerferien des Oberlin-Kindergartens besteht die Möglichkeit, das Kind in der Kinderschule anzumelden. Hierfür werden pro Tag fünf Euro berechnet.

Der August ist beitragsfrei. Die anderen Ferientage sind bei der Kalkulation berücksichtigt. Krankentage werden nicht erstattet.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge gestellt werden, der vertraulich behandelt wird.

Verlässliche Grundschule
Ab September 2007 wird unter organisatorischer Leitung der Kinderschule im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ von Montag bis Donnerstag eine Betreuung bis 17.15 Uhr angeboten.

Folgende Regelungen wurden beschlossen:

Der Elternbeitrag beläuft sich bei täglichem Essen und täglicher Nachmit-tagsbetreuung (außer Freitags) auf 202 Euro monatlich pro Kind. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Grundbetrag: 22 Euro
5 Tage wöchentlich Mittagessen : 100 Euro
4 Tage wöchentlich Nachmittagsbetreuung: 80 Euro

Bei einzelnen Tagen beträgt der Elternbeitrag für das Mittagessen 20 Euro pro Tag/Monat und für die Nachmittagsbetreuung 20 Euro pro Tag/Monat.
Besuchen zwei Kinder gleichzeitig die Verlässliche Grundschule, so wird für das zweite Kind ein Grundbetrag von 12 Euro berechnet. Nehmen 2 Kin-der einer Familie das Mittagessen in Anspruch (Kindergarten oder Verläss-liche Grundschule), wird für das zweite Kind eine Ermäßigung von 50% für das Mittagessen gewährt.

Für den Fall, dass zwei oder mehr Kinder die Nachmittagsbetreuung in An-spruch nehmen, wird für diese weiteren Kinder der Elternbeitrag pro Tag/Monat um 50 % ermäßigt.

Eine Nachmittagsbetreuung kann nur in Verbindung mit Mittagessen in Anspruch genommen werden.

Die Betreuungszeit beginnt ab Ankunft des Kindes in der Kinderschule. Der Weg zur Verlässlichen Grundschule - analog dem Schulweg zur Grund-schule - obliegt nicht der Aufsichtspflicht der Schule und des Kindergar-tens.

In den Schulferien findet keine Betreuung der Schulkinder statt.

Der August ist beitragsfrei. Die anderen Ferientage sind bei der Kalkulation berücksichtigt. Krankentage werden nicht erstattet.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge gestellt werden, der vertraulich behandelt wird.


Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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