Impressionen aus Binzen

Aufstellung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften "Sonne" (Teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Renne")

Der Gemeinderat der Gemeinde Binzen hat am 16.02.2006 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist aus dem folgenden Planausschnitt ersichtlich: 

Bebauungsplan Sonne


Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften “Sonne“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Nutzung im Bereich des ehemaligen Gasthauses „Sonne“ im Ortskern von Binzen geschaffen werden.

Wie bisher soll das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S. v. § 4 BauGB ausgewiesen werden. Damit sind Vergnügungsstätten jeder Art mit den sonst zu erwartenden negativen Folgewirkungen nicht zulässig. Außerdem sollen an diesem Standort auch Tankstellen wegen des Immissions- und Gefährdungspotentials ausgeschlossen werden.

Weiterhin soll bei der Festsetzung des Nutzungsmaßes die Maßstäblichkeit der umgebenden Bebauung berücksichtigt und planungsrechtlich gesichert werden. Es ist daher beabsichtigt, verdichteten Geschosswohnungsbau auszuschließen und auch nicht mehr als zwei Vollgeschosse zuzulassen.

Schließlich soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes auch die Erschließung des Bereiches wie bereits bisher von der Johann-Peter-Hebel-Straße aus gesichert werden. Grundstückzufahrten von der Hauptstraße über den intensiv genutzten Fuß- und Radweg sind städtebaulich nicht erwünscht.

Um die Durchlässigkeit für Fußgänger zu verbessern, könnte eine Fußwegverbindung zwischen der Johann-Peter-Hebel-Straße und der Schwarzwaldstraße hergestellt werden.

Binzen, den 28. Februar 2006

Ulrich May
Bürgermeister

 

 

 

 


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