Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 01.06.2006

1. Regionaler Gewerbepark - RGP II
- Arbeitsvergabe 1. Bauabschnitt (Unterquerung der Kandertalbahn)

Die Konzeption für den Binzener Teil der Erweiterungsfläche sieht vor, alle Leitungsmedien (Wasser, Schmutzwasser, Regenwasser, Gas, Strom, Telekom) an das bestehende Gebiet RGP I anzuschließen.

In einem ersten Schritt ist die Kandertalbahn zu unterqueren. Nach öffentlicher Ausschreibung der Arbeiten hat nur eine Firma ein Angebot abgegeben. Dieses liegt unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros tiwa. Die Arbeitsvergabe erfolgte an die Firma Josef Schnell aus Weil am Rhein zum Angebotspreis von 111.855,74 €.

2. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Mühlenstraße/Im Winkel
- Aufstellungsbeschlüsse

Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame städtebauliche Entwicklung des Plangebiets im Ortskern von Binzen geschaffen werden.
Dabei soll der historische Charakter des Bereiches mit den ortstypischen Gestaltungsmerkmalen der Gebäude und Freibereiche weitgehend beibehalten werden.

In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich eines der ältesten Gebäude von Binzen, das sog. „Stapflehus“.

Diesem städtebaulichen Ziel widerspricht eine möglicherweise zu intensive Wohnnutzung von Altgebäuden ebenso wie zu intensive Folgenutzungen nach Abbruch nicht mehr genutzter landwirtschaftlicher Bausubstanz, insbesondere wegen einer damit verbundenen Konzentration von Stellplätzen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll außerdem eine ausreichende öffentliche Erschließung, in Abstimmung mit der Anordnung der privaten Erschließungs- und Stellplatzflächen gesichert werden.

Der Gemeinderat hat für das Gebiet Mühlenstraße/Im Winkel Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan und für Örtliche Bauvorschriften gefasst.

3. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Mühlenstraße/Im Winkel
- Erlass einer Veränderungssperre

Die angestrebte behutsame städtebauliche Weiterentwicklung des bereits überwiegend bebauten Gebietes unter Beibehaltung des historischen Charakters erfordert eine Abstimmung der Erfordernisse der öffentlichen Erschließung und der privaten Erschließungsanlagen sowie eine teilweise damit verbundene Neuordnung der Grundstücke.

In diesem Zusammenhang sollen nicht nur Gestaltungsmerkmale und Maßstäblichkeit der historischen Gebäude aufgegriffen werden, sondern auch die ortsbildprägenden Hof- und Vorgartenzonen soweit möglich erhalten werden.
U.a. befindet sich unmittelbar südlich angrenzend eines der ältesten denkmalgeschützten Gebäude von Binzen, das sog. „Stapflehus“.

Die Veränderungssperre wird erforderlich, um innerhalb des Bestandes städtebaulich unerwünschte Änderungen auszuschließen und die Realisierung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgten Zielvorstellungen rechtlich zu sichern. Auslöser sind eine Bauvoranfrage von Investoren über Baumöglichkeiten sowie eine bereits erteilte Abbruchgenehmigung innerhalb des Gebiets.

Der Gemeinderat hat für den Bereich des Bebauungsplanes Mühlenstraße/Im Winkel eine Veränderungssperre beschlossen.

4. Friedhof Binzen
- Anlegen eines anonymen Gräberfeldes


Bei der Gemeinde ist schon häufiger nach anonymen Urnengräber nachgefragt worden. Da Binzen bis jetzt diese Möglichkeit der Bestattung nicht anbietet, mussten die Fragesteller in umliegende Gemeinden ausweichen.

Da auf dem Friedhof, rechts neben der Urnenmauer, ein geeigneter Platz wäre, hat der Gemeinderat beschlossen, dort ein anonymes Gräberfeld für Urnengräber einzurichten.

5. Bestattungsgebührenordnung
- Neue Laufzeit für Doppelwahlgräber und Anpassung der Gebühren
- Gebühren für anonymes Gräberfeld

Bei den Wahlgräbern sind die Gebühren für eine Laufzeit von 20 Jahren kalkuliert. Da die Ruhezeit ebenfalls 20 Jahre beträgt, ist kaum ein Fall denkbar, in dem die Laufzeit ausreicht. Es muss daher fast in jedem Fall eine Nachveranlagung vorgenommen werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Laufzeit auf 30 Jahre zu verlängern und die Gebühr von bisher 1.000,- € ebenfalls um 50 % auf 1.500,- € zu erhöhen.

Auch das neu anzulegende anonyme Gräberfeld ist in die Gebührenordnung aufgenommen worden. Es sind die gleichen Gebühren wie für ein Urnenwahlgrab in der Urnenmauer zu entrichten, somit 100,- €.

6. Erschließungsbeitragssatzung
- Beratung und Beschlussfassung über eine neue Satzung

Die Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht ist vom Bund auf die Länder übertragen worden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat danach am 16.03.2005 das Gesetz zur Neuregelung des Kommunalen Abgabenrechts beschlossen. Die Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts ist zum 01.10.2005 in Kraft getreten.

Um zukünftig eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu haben, hat der Gemeinderat eine neue Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Diese orientiert sich stark an der Mustersatzung des Gemeindetages.

Die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird auf Anbaustraßen und Wohnwege beschränkt. Hinsichtlich der übrigen Erschließungsanlagen wurden nur Lärmschutzanlagen in den Katalog der beitragspflichtigen Erschließungsanlagen aufgenommen. In jedem einzelnen Fall ist für Lärmschutzanlagen eine Zuordnungssatzung zu erlassen.

Der bisherige Mindestanteil von 10 % ist auf 5 % der beitragsfähigen Kosten abgesenkt worden, allerdings erst ab dem 01.01.07, damit das zur Zeit in der Realisierung befindliche Baugebiet „Krumme Länge“ aus Gründen des Vertrauensschutzes noch nach den alten Sätzen abgerechnet werden kann.

Der Gemeinderat hat die bereits im Mitteilungsblatt abgedruckte Erschließungsbeitragssatzung einstimmig beschlossen.

7. Entgelte und Kosten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
- Anpassung

Im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Verwaltungsverband Vorderes Kandertal liegt die Gemeinde Binzen bei den Fahrzeugkosten extrem niedrig. Da tagsüber die Feuerwehren Binzen und Rümmingen gemeinsam alarmiert werden, kommt es bei kostenpflichtigen Einsätzen zu der Situation, dass unterschiedliche Kostenbescheide herausgegeben werden müssen. Die Sätze für die Fahrzeugkosten wurden daher angehoben, und zwar für Löschfahrzeuge auf 78,- €, für den Mannschaftstransportwagen auf 21,- € und für den Anhänger auf 26,- €, jeweils je angefangene Stunde.

8. Antrag auf Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren Krumme Länge 9
- Neubau eines Einfamilienhauses Carport

Den Befreiungen und Ausnahmenregelungen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport wurde zugestimmt.

9. Antrag auf Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren Krumme Länge 8
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Den Befreuungen und Ausnahmenregelungen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wurde zugestimmt.

10. Antrag auf Baugenehmigung Vogesenstraße 6
- Anbau eines Lagerraumes für Schuttcontainer


Dem Anbau eines Lagerraumes für Schuttcontainer wurde zugestimmt.


Bürgermeisteramt Binzen


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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