Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 05.06.2008

1. Antrag auf Baugenehmigung, Schulstraße 11 a
(Hort an der Schule)
- Aufstockung der Kinderschule
Wegen der stark steigenden Kinderzahlen bei der Ganztagesbetreuung der Schulkinder hat der Gemeinderat zur Behebung der räumlichen Probleme die Aufstockung der Kinderschule beschlossen.
Architekt Dieter Tanneberg stellte in der Sitzung den Bauantrag vor. Die Erschließung des neuen Gebäudeteils erfolgt über ein Treppenhaus vom Erdgeschoss der Kinderschule ins 1. Obergeschoss und durch einen Steg zum Schulgebäude.


2. Antrag auf Baugenehmigung, Werner-Glatt-Str. 1
- Errichtung eines Hochregallagers
Der Errichtung einer Hochregallagers wurde zugestimmt, wobei bezüglich des Abstandes zur Autobahn eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.


3. Antrag der Gemeinderätin Karla Rüdlin auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Frau Rüdlin hat mit Schreiben vom 05.05.2008 mitgeteilt, dass sie zum 31.08.2008 aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte.

Das Amt des Gemeinderates kann nach §§ 31, 16 Gemeindeordnung aufgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Gemeinderat hat dies festzustellen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. dann vor, wenn eine Bürgerin bereits zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Frau Rüdlin ist erstmals am 01.09.94 in den Gemeinderat gewählt worden und hat seither dem Gremium angehört.

Scheidet ein Gewählter im Laufe der Amtszeit aus dem Gemeinderat aus, rückt der als nächster Ersatzmann festgestellte Bewerber nach (§ 31 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Laut festgestelltem Wahlergebnis vom 13.06.2004 hat Herr Rainer Stöcklin, Binzen, Neumattenhof 1, in den Gemeinderat nachzurücken. Der Gemeinderat hat festzustellen, dass bei dem nachrückenden Bewerber keine Hinderungsgründe vorliegen, das Amt als Gemeinderat anzutreten.

Der Gemeinderat hat dem Ausscheiden von Frau Karla Rüdlin zugestimmt und festgestellt, dass Herr Rainer Stöcklin nachrückt.


4. Bekanntgaben
- Aufstellen von Papiersammeltonnen

BM May teilte mit dass, ca. 300 „Blaue Tonnen“ ohne vorherige Ankündigung von einem Entsorgungsunternehmen flächendeckend verteilt worden sind. Das Aufstellen solcher Sammeltonnen zu gewerblichen Zwecken stellt keinen Gemeingebrauch mehr dar, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Eine solche Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Da eine solche nicht vorlag, war das Aufstellen der Papiersammeltonnen rechtswidrig.

Die Gemeinde hat daher und weil auch zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung kamen die Papiersammeltonnen durch den Werkhof einsammeln lassen. Über den Rechtsberater der Gemeinde wurde der Unternehmer aufgefordert, solche Handlungsweisen in Zukunft zu unterlassen.
Die Firma Meier hat sich daraufhin schriftlich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, es zu unterlassen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Gemeinde auf deren Gründstücken, insbesondere im öffentlichen Straßenraum, Papiersammeltonnen oder andere Abfallsammeltonnen aufzustellen, bzw. bereit zu halten. Es wurde der Vorbehalt gemacht, dass diese Selbstverpflichtungserklärung keine Annerkenntnis der Sachverhaltsdarstellung und der rechtlichen Würdigung sei.
Die 300 „Blauen Tonnen“ wurden am 26.06.08 vom Entsorgungsunternehmen beim Werkhof abgeholt. Die der Gemeinde entstandenen Kosten werden der Firma in Rechnung gestellt.

- Ergebnisse Verkehrszählung an der A98
BM May gab die Zusammenstellung der wesentlichen Ergebnisse der Verkehrszählung an der A98 bekannt:

Zählung, Dienstag, 15.04.2008: 39.047 Kfz / 24 h, 5.486 LKW / 24 h (14%)
Zählung, Donnerstag, 17.04.2008: 40.657 Kfz / 24 h, 5.411 LKW / 24 h (13%)

Als LKW wurden in der Auswertung Fahrzeuge über 3,5 t zusammengefasst. Für Lärmberechnungen muss nach RLS 90 noch der Anteil der LKW zwischen 2,8 t und 3,5 t berücksichtigt werden. Im Mittel sind dies etwa 3 bis 5 Prozent.

Vergleicht man die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszählung mit ehemaligen Prognosen oder Erhebungen vor der Eröffnung des Rheinübergangs zur Schweiz bei Rheinfelden (A861), wird deutlich, dass sich die Verkehrsbelastungen enorm erhöht haben. Geht man von einem durchschnittlichen Wert von 40.000 Kfz / 24 h aus und vergleicht diesen Wert mit Annahmen von 2005 (26.000 Kfz / 24 h), ergibt sich eine Erhöhung um über 50%.

Die Ergebnisse werden jetzt in Lärm umgerechnet. Wenn die Lärmwerte ermittelt sind, soll abgeklärt werden, welche Maßnahmen sinnvoller Weise getroffen werden könnten. Dabei sind Effizienz, Verfügbarkeit der Flächen, Kosten und Finanzierbarkeit zu berücksichtigen.

Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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