Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 06.03.2008

1. Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und Örtliche Bau-vorschriften „Sonne“ (teilweise Änderung des Bebauungsplans „Renne“)
- Beratung des Vorentwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange
Der Gemeinderat von Binzen hatte in öffentlicher Sitzung am 16.2.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Sonne“ gefasst und eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Planungsgebiet beschlossen.

Anlass für den Aufstellungsbeschluss war das damals laufende Zwangsversteigerungsverfahren für das ehemalige Gasthaus „Sonne“ und eine damit potentiell verbundene, städtebaulich unerwünschte Folgenutzung.
Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Sonne“ sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Nutzung im Bereich des ehemaligen Gasthauses „Sonne“ im Ortskern von Binzen geschaffen werden.

Es ging um die planungsrechtliche Sicherung folgender Planungsziele:
- Verhinderung von Vergnügungsstätten jeder Art mit den sonst zu erwartenden negativen Folgewirkungen,
- Einfügung einer neuen, intensiveren Bebauung in die Maßstäblichkeit der vorhandenen Strukturen,
- Erschließung des gesamten Bereiches von der Johann-Peter-Hebel-Straße, maximal eine Grundstückszufahrt von der Hauptstraße über den intensiv genutzten Fuß- und Radweg.

Nachdem die Gemeinde im Folgenden alle maßgeblichen Grundstücke erwerben konnte, hatte sie beschlossen, an diesem Standort eine betreute Wohnanlage für Senioren zu realisieren und hatte zu diesem Zweck einen geeigneten Betreiber gesucht und gefunden.

Aufbauend auf detaillierten Anforderungsprofilen der Gemeinde als Grundstückseigentümerin und des Evangelischen Altenwerks Lörrach als künftigem Betreiber wurde im Jahr 2007 ein Architekten-Wettbewerb in Form eines sog. Gutachterverfahrens ausgelobt. Das Preisgericht hat im Dezember 2007 aus den eingereichten 6 Entwürfen der eingeladenen Architekten zwei erste Preisträger ausgewählt und mit einer weiteren Überarbeitung Ihrer Entwürfe beauftragt. Es handelt sich um die Büros Sacker Architekten aus Freiburg und Moser Architekten aus Lörrach.

Alle 6 eingereichten Wettbewerbsarbeiten der Architekten wurden am 12. Januar 2008 im Rathaussaal öffentlich ausgestellt.

Nach Vergleich der vorgelegten überarbeiteten Projekte ist für Anfang März 2008 die abschließende Entscheidung der Jury für eines der beiden Büros vorgesehen, das dann auch mit der weiteren Objektplanung beauftragt werden soll.

In der Folge soll mit dem Bebauungsplan und den zugeordneten Örtlichen Bauvorschriften die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Projekts geschaffen werden.
Beim Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften handelt es sich inhaltlich zunächst um den zur Realisierung ausgewählten, überarbeiteten Entwurf der Moser Architekten. Im weiteren Verfahren soll die Regelungsdichte jedoch auf die notwendigen strukturbildenden, städtebaulich wesentlichen Elemente beschränkt werden, um ausreichende Spielräume bei der konkreten Gestaltung der Wohnanlage zu belassen.

Der Gemeinderat hat dem Vorentwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung und der Örtlichen Bauvorschriften „Sonne“ zugestimmt.
Gemäß § 13a (2) BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt.
Dennoch soll in einem ersten Schritt analog zu § 13 (3) Nr. 2 BauGB vorab ein öffentlicher Informationstermin i. S. v. § 3(1) BauGB durchgeführt werden.
Analog zu § 4 (1) BauGB soll eine frühzeitige Beteiligung der maßgeblich berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB soll nicht durchgeführt werden.

Der Informationstermin für die Angrenzer findet am 31.03.2008 um 19.30 Uhr in der Rathausstube statt. Für die Interessenten wird am 14.04.2008 um 15.00 Uhr zusammen mit dem Evangelischen Altenwerk eine umfassende Information im Rathaussaal durchgeführt.

2. Antrag auf Baugenehmigung Oberlin-Kindergarten, Schulstraße 3
- Umbau eines Gruppenraums zu einer Kinderkrippe mit separatem
Zugang
- Erweiterung der Küche und Anbau eines neuen Leiterinnenzimmers
Die Einrichtung einer Krippe für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren im Binzener Oberlin-Kindergarten ist seit Herbst letzten Jahres beschlossene Sache. Für die Kinderkrippe wird ein Gruppenraum umgebaut. Hierfür ist es erforderlich, einen ca. 15 m² großen Anbau an der Südwest-Fassade des Gebäudes mit separatem Eingang nebst Windfang und Garderobe zu errichten. Der für die Krippe erforderliche Wickelplatz kann im bestehenden Toilettenraum eingerichtet werden.

Außerdem soll im Zuge der Baumaßnahme ein weiteres Problem beseitigt werden. Das Leiterinnenbüro ist mit 9 m² zu klein, außerdem fehlt ein geeigneter Essensbereich. Die Kinder essen ihre mitgebrachte Verpflegung bis jetzt in der Gruppe, da die kleine Küche nicht ausreichend Platz zum Verzehr von Mahlzeiten bietet. Auch wächst die Nachfrage nach Mittagessen im Kindergarten ständig, wobei die „Oberlin-Kinder“ – am stärksten Tag sind es 9 – in der nahen Kinderschule verköstigt werden. Doch stößt auch die Kinderschule mittlerweile an ihre Grenzen. Es ist deshalb ein Anbau von 18 m² im Bereich des jetzigen Haupteingangs vorgesehen. Hier soll ein neues Büro eingerichtet werden. Das jetzige und die Küche daneben sollen zu einem Raum für Kochen und Essen umgestaltet werden, was durch Entfernen der Trennwand bewerkstelligt werden kann.

Der Gemeinderat hat den Baumaßnahmen, die insgesamt 105.000 € kosten sollen, zugestimmt.

3. Neugestaltung Schulstraße
- Beratung über das Konzept

Mit dem Ausbau der 150 Meter langen Schulstraße zwischen Mühlenstraße und neuem Hallenfoyer soll nicht nur die Optik des Straßenabschnitts ansprechend verbessert, sondern auch deren Verkehrssicherheit deutlich optimiert werden. So wird der Gehweg an der östlichen Seite der Schulstraße, wie bereits im Bebauungsplan „Krumme Lände II“ festgelegt, durchgehend auf 2 Meter verbreitert. Die jetzigen bis zu sieben Meter langen Stellplatzflächen auf der westlichen Straßenseite werden auf normale Fahrzeuglänge eingekürzt. Die Fahrbahnbreite beträgt dann 6 Meter brutto und lässt einen Begegnungsverkehr von Omnibussen zu.

Im Zuge der Baumaßnahme soll der bestehende Mischwasserkanal aufgegeben und ein Trennsystem realisiert werden. Das Schmutzwasser soll in der Leitung im Steinbrunnenweg angeschlossen und das Regenwasser zur Kander abgeleitet werden. Vorgesehen ist weiterhin der Ringschluss der Wasserversorgung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und der Löschwasserreserve. Komplett erneuert wird auch die Straßenbeleuchtung.

Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit, vor allem für Kindergartenkinder, dient ein neuer Gehweg auf dem Grundstück westlich des Parkstreifens auf der Grünfläche zwischen Mühlenstraße und Oberlin-Kindergarten. Für diesen Weg müssen fünf Birken geopfert werden. Selbstverständlich gibt es dafür eine ausgleichende Ersatzbepflanzung in diesem Herbst.

Umgestaltet werden soll auch das freie Eckgrundstück an der Abzweigung Mühle-/Schulstraße. Angedacht ist ein kleiner Platz mit Ruhebank und kleinem Brunnen mit Wasserzuleitung aus dem Überlauf des Hochbehälters.

4. Antrag auf Baugenehmigung Ötlingerblick 15
Der Erhöhung der bestehenden Garage wurde zugestimmt.

5. Antrag auf Baugenehmigung Birkenweg 46
Der Anlegung von Stellplätzen wurde zugestimmt.

6. Anpassung des Erdgas-Konzessionsvertrages mit badenova
Der Vertragsänderung, durch die die Gemeinde eine 10-%ige Rabattie-rung des Eigenverbrauchs erhält, wurde zugestimmt.

7. Bekanntgaben
- Haushaltsplan 2008
Das Landratsamt Lörrach hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Haushaltsplans für das Jahr 2008 bestätigt.

- Postagentur
Die Deutsche Post hat mitgeteilt, dass nach der Vertragsbeendigung am bisherigen Standort zum 30.04.08 ab 02.05.08 eine Partnerfiliale im Geschäft von Andreas Kalchschmidt (Kupferschmiede-Handwerk), Hauptstraße 9, gefunden wurde. Die postalische Versorgung der Bevölkerung bleibt also weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang gewährleistet.

- Wasserverbrauchstatistik
Der Verlust zwischen der vom Wasserverband in Rechnung gestellten Menge von 170.263 m³ und der Berechnung lt. Gebührensollliste mit 167.677 m³ beträgt 2.586 m³. Somit geraten 1,52 % zwischen Zähler/Wasserverband und Wasserzähler/Endverbraucher in Verlust. Dies ist ein außerordentlich guter Wert, da der Wasserverlust sich noch durch Hydrantenentnahme, Pauschale für Bauwasser, Feuerwehrübungen und Wasserrohrbrüche reduziert.

Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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