Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.11.2007

1. Bundesautobahn A 98
- Lärmkartierung der LUBW
- Durchführung von Verkehrszählungen

Im September 2007 wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg die landesweite Lärmkartierung für stark belastete Hauptverkehrsstraßen vorgelegt.

Das Ergebnis war insofern nicht überraschend, als für die Gemeinde Binzen bereits durch das Gutachten des Büros List vom 18. Januar 2006 detaillierte Angaben vorlagen. Es bleibt festzuhalten, dass ein großer Teil des Dorfes durch den Lärm betroffen ist. Es wird aber auch ersichtlich, dass die bereits vorhandene Lärmschutzwand durchaus eine Dämmwirkung entfaltet.

Zu berücksichtigen ist, dass bei der Lärmkartierung der LUBW nur die offiziellen Zahlen eingegangen sind, von denen wir aufgrund eigener Messung annehmen, dass sie nicht zutreffend sind.

Das Problem ist darin begründet, dass offizielle Messstellen westlich der Anschlussstelle Eimeldingen und auf der Wiesentalbrücke in Lörrach sind. Zwischen diesen beiden Punkten finden keine Messungen statt, die Zahlen für Binzen werden zwischen den Werten von Eimeldingen und Lörrach gemittelt. Die so ermittelten Zahlen sind u.E. nicht zutreffend. Es fahren viele Fahrzeuge bei der Anschlussstelle Haltingen auf die Autobahn und verlassen sie wieder an der Lucke und im Hasenloch. Diese Fahrzeuge werden ebenso wenig erfasst, wie die in Lörrach und an der Lucke auffahrenden und in Binzen bei der Behelfsausfahrt abfahrenden Fahrzeuge. Aus diesem Grund hatten wir bereits 2005 eine Stichprobenzählung durch den Werkhof veranlasst, die deutlich höhere Belastungen ergab. Diese Zählung wird jedoch vom Regierungspräsidium als Nachweis nicht anerkannt.

Für das Regierungspräsidium ist nach dem letzten Stand der Gespräche die Angelegenheit aufgrund der gerichtlichen Entscheidung eigentlich erledigt. Man könne nur tätig werden, wenn neue Umstände vorlägen.

Im in der Sache weiterzukommen, haben wir die FIRU (Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum und Umweltplanung mbH, Kaiserslautern) um Prüfung des bisherigen Verfahrens und der Lärmkartierung sowie um eine zusammenfassende Stellungnahme gebeten, die im September 2007 vorgelegt wurde.

Nach Aussagen der FIRU besteht bei den angenommenen Verkehrsmengen auf der A 98 kein Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz; und zwar weder nach Bundesimmissionsschutzgesetz noch aufgrund der oben angesprochenen Lärmkartierung der LUBW.

Eine Chance für die Gemeinde Binzen, zu einem verbesserten Lärmschutz zu kommen, besteht nur darin, einen Nachweis vorzulegen, dass die tatsächlichen Verkehrszahlen höher sind als die offiziellen. Wie bereits ausgeführt, sind die Verkehrszahlen Grundlage für die Berechnung des Lärms. Die Zählung sollte durch Radardetektoren durchgeführt werden, als Standort bietet sich die Fußgängerbrücke nach Ötlingen an.

Damit die Verkehrszählung als Grundlage für die Verkehrslärmberechnung anerkannt wird, sollen Messverfahren und -dauer vorab mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen auf eigene Kosten eine offizielle Verkehrszählung durchzuführen.

2. Gemeindehalle
- Anschaffung von neuen Stühlen
- Vergabe

Die Vergabe der 400 neuen Stühle mit Sitz- und Rückenpolster für die Gemeindehalle erfolgte an den günstigsten Bieter die Firma Resin zum Angebotspreis von 50.790 €.

3. Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 19. und 20.04.2008

Der Gemeinderat hat für den 20.04.08 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag beschlossen.


Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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