Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.10.2005

1. Antrag auf Baugenehmigung Schulstraße 7

Es ist beabsichtigt, das Foyer und die Küche zu erweitern sowie die Toilettenanlage zu vergrößern und vollkommen neu zu gestalten. Der Gemeinderat hatte sich bereits verschiedentlich mit dem Projekt befasst. Nach Vorstellung der Pläne wurde dem Bauantrag zugestimmt.

2. Antrag auf Baugenehmigung Fritz-Schülin-Weg 22, Flst. Nr. 9018

Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wurde zugestimmt.

3. Antrag auf Baugenehmigung Fritz-Schülin-Weg 7, Flst. Nr. 9008

Dem Bau einer Garage wurde zugestimmt, der Bau von weiteren Stützwänden abgelehnt.

4. Antrag auf Baugenehmigung Am Sonnenrain 25, Flst. Nr. 7598

Dem Bau eines Wintergartens wurde zugestimmt.

5. Antrag auf Nutzungsänderung, Kirchstraße 5, Flst. Nr. 398/1

Der Antrag auf Umnutzung eines Lagerraums in eine Werkstatt mit Flachschleifmaschine wurde vertagt, da zunächst ein Ortstermin mit dem Kreisbaumeister stattfinden soll.

6. Antrag auf Nutzungsänderung, Hauptstraße 32, Flst. Nr. 340

Der Antrag auf Umnutzung der ehemaligen Videothek wurde vertagt, da noch Abklärungen zu treffen sind.

7. Planfeststellungsverfahren ABS/NBS Karlsruhe – Basel
(Haltingen-Weil am Rhein)

Das Gebiet „Regionaler Gewerbepark - RGP I“ ist bei der Bemessung der Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. Trotz der in der Planfeststellung festgeschriebenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände bis 4,5 m über Gleishöhe unmittelbar an der Trasse) entsteht für Wohnnutzung in Gewerbegebäuden am westlichen Rand des Gewerbeparks Anspruch auf passiven Lärmschutz.

Bei der Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen ist der Erweiterungsteil des Gewerbegebietes „Regionaler Gewerbepark – RGP II“ nicht berücksichtigt worden, obwohl dieser Bebauungsplan bereits seit dem 03.11.2004 rechtskräftig ist. Es werden daher zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für die dort künftig zu errichtenden Gebäude gefordert.

Es muss ein Regio-S-Bahn-Verkehr nach Weil am Rhein/Basel/Wiesental/
Hochrhein möglich sein.

8. Sperrzeit in Gartenwirtschaften

Der Gemeinderat hat eine Rechtsverordnung dahingehend erlassen, dass die Sperrzeit der Gartenwirtschaften von Schank- und Speisewirtschaften um 23.00 Uhr beginnt.


9. Ehrung von Friedrich Loh für 25-jährige Gemeinderatstätigkeit

Friedrich Loh wurde am 22.06.1980 zum ersten Mal in den Gemeinderat gewählt und gehört dem Gremium seither ununterbrochen an. Von 1989 bis 1994 war er 2. Bürgermeister-Stellvertreter, seit 1994 ist er 1. Bürgermeister-Stellvertreter. Außerdem ist er Mitglied in der Verbandsversammlung des Gewerbeparks Dreiländereck.

Auch in anderen Bereichen hat Friedrich Loh Verantwortung übernommen. So ist er 20 Jahre Personalratsvorsitzender beim Grenzschutzamt Weil am Rhein gewesen und von 1986 bis 1990 Beamtenbeisitzer beim Bundesdisziplinargericht in Karlsruhe.

Bürgermeister May würdigte das große Engagement im Gemeinderat und bedankte sich bei seinem Stellvertreter für die gute loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Friedrich Loh erhielt ein Geschenk der Gemeinde und seine Ehefrau einen Blumenstrauß.

Nochmals herzlichen Glückwunsch!


Bürgermeisteramt Binzen




  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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