Impressionen aus Binzen

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.03.2006

1. Autobahn A 98
- Vorstellung des Gutachtens über die Berechnung der Schallimmissionen, der Wirkung der bestehenden Schallschutzwand sowie potentieller weiterer Schallschutzmaßnahmen
- weiteres Vorgehen

Im Herbst 2005 hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Karl-Albrecht List mit einer Untersuchung der von der Autobahn A 98 ausgehenden Schallimmissionen für den Wohnbereich von Binzen beauftragt. Gleichzeitig sollte mittels einer Immissionsprognose die Immissionssituation in 10 Jahren (Jahr 2015) rechnerisch dargestellt werden.

Basis der Immissionsberechnungen waren die jeweiligen Verkehrsmengen, die sich im Bereich der Ortschaft Binzen auf der A 98 bewegten. Da der Verdacht bestand, dass diese Verkehrsmengen bislang nur ungenau durch die vorhandene permanente Messstelle bei Lörrach erfasst sind, wurden von der Gemeinde Eigenmessungen durchgeführt, die den Verdacht untermauerten: während die permanente Messstelle Nr. 8312/1003 einen DTV (Verkehrsmenge innerhalb von 24 Stunden) von rund 16'930 Fahrzeugen mit einem 12%igen Anteil an LKW während der wöchentlichen Arbeitstage erbrachte, lagen die Ergebnisse der Eigenmessungen mit einem gemittelten DTV von 26'000 Fahrzeugen (LKW-Anteil rund 44%) deutlich höher.

Nach Eröffnung des Rheinübergangs bei Rheinfelden werden die Fahrzeugmengen zunehmen. Diese Zunahme wurde auf der Basis einer Studie für den Bereich der A 98 bei Binzen hochgerechnet und erbrachte eine Zunahme des DTV von 26'000 auf 35'000 Fahrzeuge. Im Rahmen einer Verkehrsmengen-Prognose, die vor Erstellung der Lärmschutzwand erstellt wurde, war man nach Eröffnung des Rheinübergangs von 25'000 Fahrzeugen ausgegangen, so dass man von einer fehlgeschlagenen Lärmprognose sprechen muss.

Für die Immissions-Prognose des Jahres 2015 wurde von einer Verkehrsmenge von rund 51'000 Fahrzeugen ausgegangen.

Die Immissionsberechnungen wurden zunächst für den IST-Zustand (Jahr 2005) durchgeführt. Sie ergaben, dass im Nahbereich zur A 98 bereits heute zum Teil deutliche Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen sind. Sie fallen am stärksten an Wohngebäuden im Bereich der Behelfsausfahrt aus (bis zu 11 dB(A) während der Nachtzeit), während beim größten Teil der autobahnnahen Wohnbebauung nach einem mittleren Abstand von 130 m zur Autobahnmitte der Grenzwert für den Tag (06:00 – 22:00h) von 59 dB(A) eingehalten ist. Während der Nachtzeit liegt die gesamte Wohnbebauung bereits heute in einem Bereich, in dem der Grenzwert für den nächtlichen Zeitraum (22:00 – 06:00h) von 49 dB(A) mehr oder weniger stark überschritten ist.

Zur Beurteilung der Wirkung der bestehenden Schallschutzwand wurde eine Berechnung ohne Schallschutzeinrichtung durchgeführt. Über das gesamte Gebiet betrachtet reduziert die Schallschutzwand die Schallimmissionen um 5.5 dB(A), im Nahbereich der Wand steigt dieser Wert auf 10 dB(A) an.

Unter den heutigen Bedingungen und Gegebenheiten liegen rund 16% der gesamten Wohnbebauung der Ortschaft Binzen tagsüber in einem Bereich, in dem der Grenzwert überschritten ist.

Die Immissionsprognose ergab, dass sich die Immissionswerte tagsüber um rund 2.5 dB(A) und nachts um rund 3 dB(A) steigern werden. Das bedeutet, dass der Anteil der Wohnbebauung, der im Bereich mit Immissionswerten über dem Grenzwert liegt von heute 16% auf rund 52% im Jahr 2015 ansteigen wird.

Bei der Untersuchung, mit welchen Mitteln der zunehmenden Verlärmung der Ortschaft Einhalt geboten werden kann, wurden folgende Möglichkeiten geprüft:

· Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand um etwa einen Meter (stärkere Erhöhungen sind wegen der Statik bei der existierenden u. U. Wand nicht machbar),
· Austausch der Wandelemente gegen solche mit höheren Dämmwerten,
· Zusätzliche Schallschutzwand auf dem Mittelstreifen,
· Verlängerung der Schallschutzwand nach Osten und
· Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten auf dem Autobahnteilstück bei Binzen.

Bei einer Erhöhung der Schallschutzwand um einen Meter würde eine maximale Immissionsreduktion von rund 1 dB(A) im Nahbereich der Wand eintreten. Über den gesamten Wohnbereich gemittelt läge sie allerdings nur bei 0.6 dB(A) bei geschätzten Kosten von 215'000 €.

Der Austausch von Wandelementen würde nur im Nahbereich der Wand Wirkung entfalten und dort rund 2 dB(A) Minderung bringen. Das restliche Wohngebiet würde von dieser Maßnahme nicht profitieren. Die Kosten eines Austausches werden auf 540'000 € geschätzt.

Eine zusätzliche Schallschutzwand auf dem Mittelstreifen hätte nur geringe Wirkung, da auf Grund der Morphologie des Geländes Abschirmmaßnahmen nur ungenügend greifen. Die durchschnittliche Lärmminderung läge bei 0.5 dB(A) bei rund 590'000 € Kosten.

Eine Verlängerung der Schallschutzwand nach Osten um 200 m würde nur einen sehr begrenzten Bereich zu Gute kommen, insgesamt betrachtet läge der Minderungseffekt bei 0.5 dB(A), während die Kosten in der Größenordnung von 165'000 € zu Buche schlagen würden.

Bei den Untersuchungen hinsichtlich möglicher Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde von drei Varianten ausgegangen: Pkw 100 / Lkw 80 km/h , 100/60 km/h und 80/60 km/h. Als Minderungen für den gesamten Wohnbereich ergaben sich 0.6 (tagsüber) bzw. 0.3 (nachts) dB(A) für 100/80 km/h, 1.7 bzw. 1.6 dB(A) für den Fall 100/60 und schließlich 2.3 bzw. 1.9 dB(A) bei einer Geschwindigkeitsreduktion auf 80/60 km/h. Im letzteren Fall würde sich die Fahrzeit der Fahrzeuge auf der Autobahn auf einem auf 3 km langen Teilstück um 45 Sekunden erhöhen.

Da die letzte Variante den größten Effekt (Lärmminderung an der Lärmquelle selbst!) und die geringsten Kosten beinhaltet, wäre diese Minderungslösung erste Wahl. Würde sie konsequent durchgeführt, läge die Lärmbelastung im Jahr 2015 in der Größenordnung von heute, d.h. die Auswirkungen des zunehmenden Verkehrs könnten zu mindestens aufgefangen werden.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass beim Regierungspräsidium Freiburg ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h (Pkw) und 60 km/h (Lkw) gestellt wird.


2. Friedhof Binzen
- Erstellung von Fundamentbalken für das neu anzulegende Reihengräberfeld
- Arbeitsvergabe

Auf dem Friedhof muss ein neues Reihengräberfeld angelegt werden. Das Ingenieurbüro Greger hat verschiedene Angebote eingeholt. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Arbeitsvergabe an den günstigsten Bieter, die Firma Hügel aus Rümmingen zum Angebotspreis von 5.552,61 € erfolgt.


3. Antrag auf Bauvorbescheid Vogesenstraße 5

Der Antrag auf Bauvorbescheid für den Anbau eines Lagers an die Fabrikationshalle wurde zurückgenommen.


4. Antrag auf Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren Mühlenstraße 86

Dem Antrag Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage wurde zugestimmt.


5. Antrag auf Baugenehmigung Schlossgasse 18

Der Errichtung einer Terrassenüberdachung wurde grundsätzlich zugestimmt.


6. Antrag auf Baugenehmigung Schlossgasse 14

Der Errichtung einer Terrassenüberdachung wurde grundsätzlich zugestimmt, der Errichtung eines Gerätehauses in der beantragten Form jedoch nicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, insoweit ein Gespräch mit dem Antragsteller zu führen.


Bürgermeisteramt Binzen




  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK