Gemeindenachricht
10. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
GVV Vorderes Kandertal
TVR Rümmingen
Öffentliche Bekanntmachung
10. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Vorderes Kandertal
„Mattental“
im allgemeinen Verfahren gem. § 2 BauGB
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mattental“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Das Bebauungsplangebiet „Mattental“ ist im wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal teils als Fläche für Landwirtschaft, teils Wohnbaufläche und als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf setzt ein Sondergebiet „Reitanlage“ sowie ein Wohngebiet, ein Mischgebiet und ein dörfliches Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan ist entsprechend nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar (§ 8 Abs. 2 BauGB). Dieser soll daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden: durch das landwirtschaftlich genutzte Flst. Nr. 2884 sowie den Gebrüder-Lange-Weg
im Osten: durch die Bahnstrecke Haltingen – Kandern sowie die Wittlinger Straße
im Süden: durch die bereits bebauten Flurstücke Nr. 54/2, 55 und 57/1 sowie die Schallbacher Straße
im Westen: durch den „Mattentalweg“ (Flst. Nr. 2878)
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.10.2023. Der Planbereich wird im folgenden Kartenausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Prüfung (erstellt zum Bebauungsplan) sowie mit dem Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom
16.01.2024 bis 19.02.2024
hier zum Download zur Einsichtnahme eingestellt.
Früherer Bebauungsplan Ortsetter
Zusätzlich werden die Unterlagen beim Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal, Am Rathausplatz 6, 79589 Binzen, Büro 16, 1. OG, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die Stadtbau Lörrach (mail(at)stadtbau-loerrach.de) oder an den Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal (hauptamt(at)gvv-vk.de) übermittelt werden. [BF1] Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) während der üblichen Dienststunden beim Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal abgegeben werden.
Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
Am Rathausplatz 6
79589 Binzen
Telefon 07621/6608-11
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin zweckmäßig. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke.
Gemäß § 4b BauGB ist die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.
Binzen, den 16.01.2024
Andreas Schneucker
Verbandsvorsitzender