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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.03.2021


1. Vergabeentscheidung "Kandergrund"

- Ankervergabe

Neben der Ankerbewerbung der Bewerbergemeinschaft Anker Hof 1 sind binnen den Bewerbungsfrist vier weitere Bewerbungen eingegangen.

Der Gemeinderat ist einstimmig mit

1.    Ankervergabe für den Hof 1, Kandergrund Binzen, auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung der Bewertungskommission am 13.03.2021 die Ankerbewerbung (finale Bewerbung vom 26.02.2021) der Bewerbergemeinschaft Anker Hof 1 – bestehend aus Projektbau Heiss |  Himmelhaus GmbH, Ipundh projektentwicklung GmbH, Welsner+Welsner Landschaftsarchitekten, schäffler sinnogy sowie Werner & Balci GmbH –einverstanden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bewerbergemeinschaft Anker Hof 1 eine Reservierungsvereinbarung abzuschließen.

2. Kindergärten

- Berichte der Leiterinnen der Kommunalen Kindertageseinrichtungen

BM Schneucker gibt bekannt, dass die Leiterin des Hofkindergartens erst an der nächsten Sitzung teilnehmen kann.

Frau Kreß und Frau Essl berichten über ihre Einrichtungen.

3. Kindertageseinrichtungen

- Eröffnung des Südhauses

- Öffnung des Hortes

Kinderschule

Am 28. November 2019 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung entschieden, das Kinderhaus Süd bis einschließlich Kindergartenjahr 2020/2021 zu schließen. Nach Prüfung der Situation würde die Gemeindeverwaltung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 gerne das Kinderhaus Süd wiedereröffnen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Das Kinderhaus Süd wird ab dem Kindegartenjahr 2021/2022 wiedereröffnet.

2. Die Firma Bauwerk wird mit der Planung der Außenanlage beauftragt. Diese Planung ist bis Herbst dem Gemeinderat vorzustellen. Eine mögliche Umsetzung kann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 besprochen werden.

3. Kinder aus Verbandsgemeinden, die keine eigene Betreuung haben und in Binzen beschult werden, werden im Hort aufgenommen. Zusagen werden nur jeweils für ein Jahr gemacht.

4. Antrag auf Baugenehmigung Hermann-Sautter-Straße 8

- Vergrößerung des bestehenden Carports

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher gem. §34 BauGB zu beurteilen.

Das bestehende Carport soll vergrößert und gedreht werden. Der Bauherr schlägt eine Variante mit Flachdach und eine Variante mit geneigtem Dach vor. Aus planungsrechtlicher Sicht fügen sich beide ein. Es bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorliegenden Vergrößerung des bestehenden Carports zu. Bezüglich der Dachform sollte sich der Bauantragsteller entscheiden. Beiden Varianten sind möglich.

5. Antrag auf Baugenehmigung Im Lochacker 13

- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen  des B-Plan Lochacker

- Überschreitung der Überbaubarkeit der Grundstücksfläche um 14,3 %

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lochacker“ mit Rechtskraft vom 25.04.2005.

Auf dem Grundstück bestehen neben den Hauptbaukörpern zahlreiche Nebenanlagen und versiegelte Flächen. Es kommt zu einer deutlichen Überschreitung der zulässigen GRZ um 33 %.

Diese deutliche Überschreitung der zulässigen Flächenversiegelung ist grundsätzlich problematisch, da die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, die bei der Aufstellung des BPL erstellt wurde, dies nicht vorsah. Daher bestehen gegenüber dem Bauantrag erhebliche planungsrechtliche Bedenken.

Der Gemeinderat lehnt einstimmig den vorliegenden Bauantrag ab.

1. Das Einvernehmen wird nicht erteilt.

2. Die Baurechtsbehörde wird eindrücklich gebeten, die entsprechenden Schritte (Rückbau) einzuleiten.

6. Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (HLF 10)

Der Gemeinderat hat am 22.09.2020 beschlossen, das Löschfahrzeug HLF 10 europaweit auszuschreiben.  Das Ergebnis liegt nun vor. Der Sachverhalt ist in dem Vergabevorschlag der Agentur Wieseke beschrieben. Die Mittel für die Vergabe des Loses 1 (86.169,19 €) werden im Haushaltsjahr 2021 benötigt. Im Haushaltsjahr 2020 sind 100.000 € vorhanden und werden übertragen. Die Mittel für die Vergabe der Lose 2 und 3 (335.992,93 €) werden im Haushaltsjahr 2022 benötigt und müssen dort bereitgestellt werden. Im Haushaltsjahr 2022 werden die vom Land bewilligten Mittel in Höhe von 92.000 € als Einnahme eingestellt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig

Den Losen 1 bis 3 entsprechend dem Vergabevorschlag zu.

Die erforderlichen Mittel werden wie oben dargestellt in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt.

Bürgermeisteramt Binzen


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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