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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 03.12.2020


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 03.12.2020
 
1.Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (WVS)
 

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) zu.
 
2.Antrag auf Baugenehmigung Blauenstraße 24
- Einbau einer Schleppdachgaube

 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südliche Ortserweiterung“ mit Rechtskraft vom 16.04.1964. Zum Thema Gauben wurde der Bebauungsplan durch die Gaubensatzung vom 21.03.1988 geändert.
 
Der Gemeinderat ist einstimmig mit dem Einbau eines Schleppdachgaube in der Blauenstraße 24 einverstanden.
 
3.Antrag auf Baugenehmigung Mühlenstraße 48
- Anbau eines Wintergartens und Abbruch und Neubau Garage

 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterwörth IIA“ mit Rechtskraft vom 30.04.1985. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,25 fest.
Geplant sind der Ersatzneubau der bestehenden Garage sowie der Anbau eines Wintergartens.
 
Dem Antrag auf Anbau eines Wintergartens und Abbruch und Neubau der Garage in der Mühlenstraße 48 wird einstimmig zugestimmt. Einer Befreiung der Überschreitung der GRZ wird ebenfalls zugestimmt.
 
4.Antrag auf Baugenehmigung Steinbrunnenweg 5
- Neubau eines Zweifamilienhauses
 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher gem. §34 BauGB zu beurteilen.
Geplant ist der Bau eines zweigeschossigen Wohngebäudes giebelständig zum Steinbrunnenweg hin. Das Gebäude erreicht auf dem Grundstück eine Dichte von rd. 0,37. Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen.
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Zweifamlienhauses im Steinbrunnenweg 5 einstimmig zu. Die Stellplatzanzahl ist durch das Landratsamt, Baurechtsbehörde zu klären.
 
5.Antrag auf Baugenehmigung Im Frohnberg 4
- Anbau eines Wohnzimmers und Errichtung 3er-Carport
 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; das Vorhaben ist gem. § 34 BauGB zu bewerten.
Das Vorhaben umfasst einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach sowie ein Carport.
 
Dem Antrag auf Anbau eines Wohnzimmers und Errichtung eines 3er-Carports, Im Frohnberg 4, wird einstimmig durch den Gemeinderat zugestimmt.
 
6.Antrag auf Baugenehmigung Meitner Ring 3
- Aufbau Verkaufspavillon für Gebrauchtwagen und Neuanlegung von Stellplätzen für Gebrauchtwagen

 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplans „RGP I“ mit Rechtskraft vom 13.12.2011. Der heute bestehende Außenbereich für Gebrauchtwagen soll umgestaltet werden; außerdem ist die Errichtung eines Verkaufspavillons geplant.
 
Der Gemeinderat stimmt dem Aufbau des Verkaufspavillon und der Neuanlagen von Stellplätzen am Meitner Ring bei 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.
 
7.Annahme von Spenden
 
Die Annahme der Spenden im Gesamtwert von 945,-- € für das Gemeindeentwicklungskonzept wird vorgeschlagen.
 
8.Umbau Rathausareal
- Umbau der Räumlichkeiten zu einer Personaldusche
 
Seit langem besteht der Wunsch der Mitarbeiter des Gemeindeverwaltungsverbandes „Vorderes Kandertal“ und der Gemeinde Binzen auf eine Personaldusche im Rathaus. Diese könnte jetzt im Rathausnebengebäude realisiert werden.
 
Dem Bau einer Personaldusche wird einstimmig zugestimmt.
 
9.Gemeindegrundstück als Lerngarten
 
Der Gemeinderat hat am 14.11.2019 das Grundstück Flst. Nr. 7838 mit einer Fläche von knapp 5.000 m² erworben. Das Grundstück liegt zwischen Reben und Obstanlagen und weist viele und wertvolle Strukturen aus, die auf der Gemarkung nicht mehr häufig zu finden sind. Eine große Hecke mit ausschließlich heimischen Gehölzen und zahlreiche mittelgroße und große Obstbäume bieten Lebensräume und landwirtschaftliche Qualität. Das Grundstück wurde vom vorherigen Eigentümer mit großer Hingabe und Aufwand bewirtschaftet. Die Fläche ist seit mehreren Jahrzehnten nach Demeter Richtlinien bewirtschaftet worden und deshalb frei von chemisch-synthetischen Anwendungen.
 
Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Der Aufbau des Lerngartens auf dem Grundstück Flst.Nr. 7839 wird ausdrücklich befürwortet. 
Die Schulleitung und die Kinderschulleitung werden gebeten, ihre Ideen in der Sitzung am 14.01.2021 dem Gemeinderat vorzustellen.
 
Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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