Corona

Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.07.2020


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.07.2020
 
3.Ehrung von Blutspendern
 

BM Schneucker begrüßt den anwesenden Blutspender und hält eine kurze Dankesrede.
 
Aus der Gemeinde werden in diesem Jahr insgesamt 4 Blutspender geehrt.
 
-          Für 10 Blutspenden, erhält die Ehrennadel in Gold: Claudia Sunzeri und Steve Weber. Beide Blutspender sind leider verhindert.
-          Für 25 Blutspenden, erhält die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 Jutta Guldenschuh-Ubrich. Die Blutspenderin ist leider verhindert.
-          Für 75 Blutspenden, erhält die Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl Gottfried Doxie
 
BM Schneucker überreicht dem Anwesenden Gottfried Doxie die Urkunde mit der Ehrennadel sowie das Weinpräsent. Er bedankt sich nochmals herzlich für den Einsatz und das Engagement im Namen der Gemeinde, des Gemeinderates und der ganzen Bürgerschaft.
 
4.Baugebiet "Kandergrund"
- Vermarktungsunterlagen (u. a. Vorstellung der Ausschreibung "Anker"  und "Anlieger" und Beschluss der Ausschreibungsunterlagen
- Besetzung der Bewertungskommission
- Erneuter Offenlagebeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
 
A.                    Begründung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung und 23.05.2019 beschlossen, dass die Vermarktung und Entwicklung der Grundstücke im Gebiet „Kandergrund“ im Wege der Konzeptvergabe erfolgen soll. Er hat dafür bereits bestimmte Eckpunkte festgelegt. In seiner Sitzung am 28.05.2020 hat er ergänzende Beschlüsse gefasst.
 
I.                       Vermarktungsunterlagen
 
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Beratern die Vermarktungsunterlagen für Hof 1 entworfen. Das Exposé umfasst
-        Allgemeine Informationen.
-        Informationen zur Grundstücksveräußerung
-        Informationen zum Bauen im Gebiet Kandergrund.
-        Übersicht der Anlagen und Downloadlinks.
Die Verfahren zur Ankerauswahl und zur Anliegerauswahl sowie die jeweiligen Auswahlkriterien sind jeweils in einer gesonderten Anlage zum Exposé beschrieben.
 
II.                     Bewertungskommission
 
Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt im ersten Schritt durch eine Vorprüfung, in welcher die formellen Anforderungen und die technische Machbarkeit und Struktur der Projekte geprüft wird.
Die Vorprüfung stellt die eingereichten Konzepte dann einer Bewertungskommission vor. Diese beurteilt die Bewerbungen auf Grundlage der Auswahlkriterien miteinander vergleichend. Im Falle der Anliegervergabe gruppiert die Kommission die verschiedenen Projekte in die Baufenster und setzt so die Anlieger von Hof1 zusammen. Die Bewertungskommission tagt nichtöffentlich, der Vorschlag der Kommission wird anschließend vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Die Bewertungskommission setzt sich neben dem Gemeinderat aus einem Vertreter der Architekten, Fachplanern sowie der Vorprüfung zusammen.
 
III.                    Anpassung des Bebauungsplanentwurfs
 
Zur Umsetzung des Vermarktungskonzepts und insbesondere der Beschlüsse des Gemeinderats vom 28.05.2020 muss der Entwurf des Bebauungsplans „Kandergrund“ angepasst werden. Das umfasst folgende Punkte:
-        Geringfügige Anpassung des Geltungsbereichs im Bereich des Birkenweges.
-        Austausch der ortsgebundenen Pflanzbindungen in den Höfen durch eine flächenbezogene Pflanzbindung (1 Baum je angefangene 300 m² Grundstücksfläche).
-        Anpassung der GRZ, der Bauweise und der Zulässigkeit von Nebenanlagen auf die Notwendigkeiten der Konzeptvergabe.
-        Umplanung der privaten Niederschlagswasser-Beseitigung, da eine Versickerung nur eingeschränkt möglich ist.
-        Verlagerung des geplanten Gehwegs im Kanderweg auf die Südostseite, um einen durchgängigen Gehweg zu erhalten.
 
Beschlüsse:
 
1.    Der Gemeinderat stimmt einstimmig mit einer Enthaltung dem Entwurf der Vermarktungsunterlagen für den Hof 1 des Gebiets „Kandergrund“ zu. Er beauftragt die Verwaltung, die Vermarktung auf dieser Grundlage einzuleiten.
2.    Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Besetzung der Bewertungskommission und dem Vorgehen zur Vergabeentscheidung zu.
3.    Der Gemeinderat beauftragt einstimmig mit einer Enthaltung die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Kandergrund“ anzupassen und gemäß § 4a Abs. 3BauGB eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
4.    Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig mit einer Enthaltung die Verwaltung, letzte geringfügige Anpassungen an den Vermarktungsunterlagen und dem Entwurf des Bebauungsplans vorzunehmen.
5.    Der Gemeinderat schreibt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung vor, die Dächer mit PV-Anlagen zu bestücken. Sollte ein Eigentümer nicht selbst investieren wollen, muss das Dach an einen Investor verpachtet werden.
  
Bürgermeisteramt Binzen


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK