Corona

Gemeindenachricht

Neue Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg zum Coronavirus


Liebe Mitbürgerinnen Mitbürger,

die Bundesregierung hat am 22.03.2020 erneut weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung und Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus beschlossen.

In den letzten Tagen wurde durch das Land Baden-Württemberg die Rechtsverordnung aufgrund der dynamischen Situation mehrfach geändert.

Es ist uns ein großes Anliegen, Sie über die Änderungen umfassend und auch verständlich zu informieren und die Änderungen der Rechtsverordnung nachvollziehbar zu machen. Gerne stellen wir Ihnen als Download eine Gegenüberstellung zur Verfügung, welcher Sie die aktuellen Änderungen entnehmen können.

Insbesondere betreffen die aktuelle Änderungen folgende Bereiche:

- ein Verweilen auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Straßenraum für mehr als zwei Personen (ausgenommen sind Familien und in einem Haushalt lebende Personen) ist untersagt.

- generell soll der Kontakt zu anderen Menschen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

- in der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.

Wir bitten Sie um Beachtung und Einhaltung der Rechtsverordnung vom 22.03.2020.
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  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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