Gemeindenachricht
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13.07.2017
08.08.2017
1. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Aluminium-Carports, Steinkauzweg 8
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Aluminium-Carports im Steinkauzweg 8 in Binzen einstimmig zu.
2. Sportareal „West“/“Alter Sportplatz“
BM Schneucker erläutert, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Sportplätze bis Ende Juli 2017 geschaffen sind, so dass ab August die erforderlichen Grundstücke erworben werden können. Die Mittel für den Erwerb stehen zur Verfügung.
Die Kosten für die Umsetzung der gesamten Sportplatzplanung incl. Grunderwerb baulaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 7 Mio. Euro. Für den Hochbau mit Vereinsheim und Gaststätte werden Kosten in Höhe von 1,9 Mio. Euro veranschlagt. Durch den Verkauf des „Alten Sportplatzes“ soll das neue Sportplatzareal finanziert werden. Die Erlöse sind noch schwer zu kalkulieren und sind ab dem Haushalt 2019 vorgesehen. Um die Zeit zur Veräußerung zu überbrücken ist deshalb eine Zwischenfinanzierung mit Krediten notwendig.
GR Vollmer merkt an, dass die geschätzten Kosten des Bauvorhabens von früher 4 Mio. auf 7 Mio. Euro erhöht haben. Seiner Ansicht nach sei es wichtig, das finanziell Notwendige und Machbare sowie die Wünsche des TuS Binzen in Einklang zu bringen. Er stellt die Frage, ob es wirklich notwendig ist, zweieinhalb Sportlätze zu bauen.
Der Gemeinderat stimmt folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:
1a: Die Bebauung der mit Optionsverträgen gesicherten
Flächen mit Sportanlage inklusive Vereinsheim (und
Gaststätte) und der jetzigen Sportplätze mit Wohnbebauung
ist umzusetzen und somit vorrangiges Ziel der Gemeinde.
b: Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation ist zu den
Haushaltsplanberatungen Anfang Dezember ein
Vorschlag über die zeitliche Umsetzung vorzulegen.
2. Für den Hochbau ist bis Mitte November eine bauantragsreife Planung mit Kostenberechnung nach DIN 276 zu erstellen;
nach Entscheidung des Gemeinderates über diese Planung
ist zu den Haushaltsplanberatungen ein Vorschlag für die
zeitliche Umsetzung vorzulegen
3. Mit dem TuS Binzen e.V ist bis zu den Haushaltsplanbe-
ratungen ein Konzept über die Eigenbeteiligung, Nutzung,
Zuständigkeiten und die notwendigen Vertragsentwürfe zu
erarbeiten.
4. Bis zu den Haushaltsplanberatungen sind mögliche
Kreditkonditionen zu verhandeln.
5. Die mit Optionsvertrag gesicherten Flächen des zukünftigen
Sportgeländes sind nach Rechtskraft des Bebauungsplanes "
Sportareal West" zu erwerben. Die entsprechenden Mittel
stehen zur Verfügung.
4. Kostenfeststellung Gebäude „Am Rathausplatz 3“ und
Renditeberechnung
BM Schneucker erläutert die Gesamtübersicht für das Café „piccola pausa“, Am Rathausplatz 3 in Binzen.
Der Kaufpreis für das Gebäude (ehem. Schuhhaus Nestle) belief sich auf 304.000 Euro. Für den Umbau sowie die Einrichtung der Küche, des Cafés und der Wohnungen, Mauerwerkstrocknung und Gründach summierten sich die Kosten auf rund 1,4 Mio. Euro.
Aufgrund einer Anerkennung des Cafés als „Betrieb gewerblicher Art“ verbleibt nach Abzug der Mehrwertsteuer eine Gesamtinvestition in Höhe von 1.512.000 Euro. Die Rendite ohne Rückstellung beträgt 3,25 %, wenn man die Einnahmen aus Vermietung und Pacht von rund 49.900 Euro im Jahr dagegen rechnet. Mit einer Rückstellung von 2% verbleibt eine Rendite von 3,17 %.
5. Bekanntgaben
- Hortplätze für auswärtige Kinder
BM Schneucker gibt bekannt, dass der GR in nichtöffentlicher GR-Sitzung beschlossen hat, die Hortbetreuung auswärtigen Kindern aus dem Gemeindeverwaltungsveband anzubieten, wenn ein Platz frei ist und Binzener Familien kein Platz verwehrt werden muss. Dabei ist über jeden Einzelnen Antrag gesondert zu entscheiden. Die Aufnahme auswärtiger Kinder erfolgt nur für ein Jahr. Danach wird ggf. erneut entschieden.
Bürgermeisteramt Binzen