Informationen zur Notfallbetreuung Kindergarten Krippen und Horte/Schulkindbetreuung
WICHTTIGER HINWEIS: Die Anmeldung zur Notbetreuung der Grundschule Vorderes Kandertal können Sie hier vornehmen. Das untenstehende Formular ist lediglich für die kommunalen Betreuungsangebote (Krippe, Kindergarten und Hort/Schulkindbetreuung/Verlässliche Grundschule)
Sehr geehrte Eltern,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 14.01.2021 die weitere Schließung aller Kindergärten, Krippen und Betreuungseinrichtungen bis voraussichtlich Anfang Februar 2021 (erneute Prüfung einer Öffnung aufgrund der Infektionszahlen) beschlossen. Eine Notfallbetreuung wird zu den üblichen Betreuungszeiten für Kinder eingerichtet, welche nicht zuhause oder anderweitig betreut werden können.
Voraussetzung - Für die Anmeldung Ihres Kindes zur Notfallbetreuung ist die Unabkömmlichkeit von Ihrem Arbeitsplatz (unabhängig von einer Präsenzpflicht am Arbeitsplatz bzw. der Arbeit im Home-Office) beider Erziehungsberechtigten bzw. der/des Alleinerziehende/-n erforderlich sowie das eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Anmeldung - Sollten Sie eine Notfallbetreuung benötigen können Sie Ihr Kind hier anmelden. Ihr Kind kann mit der Anmeldung die Notfallbetreuung zu den üblichen Betreuungszeiten besuchen. Wir senden Ihnen nach Ihrer Anmeldung eine Eingansgbestätigung. Bitte geben Sie im Formular die Betreuungszeiten an, an welchen das Kind nicht anderweitig betreuut werden kann.
Sollte Ihr Kind die Notbetreuung bereits nutzen, ist eine erneute Anmeldung nicht erforderlich!
Vorlage der Bescheinigung (Link zur Vorlage) - Die Bescheinigung/-en der Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz Ihres Arbeitgebers muss zeitnah an hauptamt@gvv-binzen.de gesendet oder unten der Anmeldung als Upload beigefügt werden. Sie können die Bescheinigung auch gerne in der Einrichtung abgeben. Sollte eine entsprechende Bescheinigung/-en nicht vorgelegt werden, ist ein weiterer Besuch der Notfallbetreuung für Ihr Kind leider nicht möglich.
Bei Fragen zur Anmeldung zur Notfallbetreuung können Sie sich gerne per E-Mail unter hauptamt@gvv-binzen.de an uns wenden.
Sehr geehrte Eltern,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 14.01.2021 die weitere Schließung aller Kindergärten, Krippen und Betreuungseinrichtungen bis voraussichtlich Anfang Februar 2021 (erneute Prüfung einer Öffnung aufgrund der Infektionszahlen) beschlossen. Eine Notfallbetreuung wird zu den üblichen Betreuungszeiten für Kinder eingerichtet, welche nicht zuhause oder anderweitig betreut werden können.
Voraussetzung - Für die Anmeldung Ihres Kindes zur Notfallbetreuung ist die Unabkömmlichkeit von Ihrem Arbeitsplatz (unabhängig von einer Präsenzpflicht am Arbeitsplatz bzw. der Arbeit im Home-Office) beider Erziehungsberechtigten bzw. der/des Alleinerziehende/-n erforderlich sowie das eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Anmeldung - Sollten Sie eine Notfallbetreuung benötigen können Sie Ihr Kind hier anmelden. Ihr Kind kann mit der Anmeldung die Notfallbetreuung zu den üblichen Betreuungszeiten besuchen. Wir senden Ihnen nach Ihrer Anmeldung eine Eingansgbestätigung. Bitte geben Sie im Formular die Betreuungszeiten an, an welchen das Kind nicht anderweitig betreuut werden kann.
Sollte Ihr Kind die Notbetreuung bereits nutzen, ist eine erneute Anmeldung nicht erforderlich!
Vorlage der Bescheinigung (Link zur Vorlage) - Die Bescheinigung/-en der Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz Ihres Arbeitgebers muss zeitnah an hauptamt@gvv-binzen.de gesendet oder unten der Anmeldung als Upload beigefügt werden. Sie können die Bescheinigung auch gerne in der Einrichtung abgeben. Sollte eine entsprechende Bescheinigung/-en nicht vorgelegt werden, ist ein weiterer Besuch der Notfallbetreuung für Ihr Kind leider nicht möglich.
Bei Fragen zur Anmeldung zur Notfallbetreuung können Sie sich gerne per E-Mail unter hauptamt@gvv-binzen.de an uns wenden.