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Gemeindenachricht

Offene Konzeptvergabe – Anliegerverfahren Baufenster 14 im Kandergrund Binzen


Öffentliche Bekanntmachung

Offene Konzeptvergabe – Anliegerverfahren Baufenster 14 im Kandergrund Binzen“

Die Gemeinde Binzen beabsichtigt, auf der ehemaligen Sportplatzfläche im Westen des Gemeindegebiets das neue Baugebiet „Kandergrund“ in drei Abschnitten (Höfe) zu errichten. Es soll ein vielfältiges und attraktives Neubaugebiet mit typologischer Vielfalt an Wohnformen und kreativen Ideen entstehen. Die offene Konzeptvergabe mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren wird zunächst für den Hof 1 durchgeführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Binzen hat auf der Sitzung vom 18.03.2021 die Bewerbergemeinschaft Anker Hof 1 GbR, vertreten durch die lpundh projektentwicklung gmbh, als Anker bestimmt. Diese erhält eine Reservierung für die Häuser 11 und 15. Nunmehr wurden Reservierungsvereinbarungen mit Anliegern für die Baufenster 12, 13 und 16 abgeschlossen.

Für das Baufeld 14 wird das Auswahlverfahren für den Anlieger wiederholt.

Das Auswahlverfahren richtet sich nach den auf der Homepage der Gemeinde (www.binzen/kandergrund) veröffentlichten Verfahrensunterlagen, Interessenten müssen die aus der Ankerkonzeption resultierenden Vorgaben beachten. Diese Vorgaben betreffen die Beteiligung an den gemeinschaftlichen Freianlagen sowie an der gemeinschaftlichen Wärmeversorgung im Hof 1. Details sind der Unterlage „Offene Konzeptvergabe – Anliegerverfahren Baufenster 14 im Kandergrund Binzen“ zu entnehmen. Dort ist auch die zu verwendende Vorlage für das Bewerbungsschreiben hinterlegt.

Maßgeblich für die Auswahlentscheidung sind die in den Unterlagen ausgewiesenen Mindestanforderungen und Auswahlkriterien. Der Gemeinderat der Gemeinde Binzen trifft die Auswahlentscheidung entsprechend den Vorgaben zu den bisher durchgeführten Verfahren. Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt nach Vorlage der erteilten Baugenehmigung.

Die Gemeinde Binzen wird sich in den Kaufvertrag zum Baufeld 14 ein Wiederkaufsrecht vorbehalten, welches sie berechtigt, das Kaufgrundstück frühestens nach Ablauf von ca. 80 Jahren innerhalb eines noch zu bestimmenden Zeitfensters wieder zu kaufen.

Als Wiederkaufspreis für das Grundstück ist der inflationsbereinigte Kaufpreis vorgesehen. Für die mit dem Grundstück verbundenen Bauwerke verpflichtet sich die Gemeinde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des vollen Verkehrswerts.

Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden (Reservierungsvereinbarung)

Die Anliegerkonzeption für das Baufeld 14 wird Interessierten am 06.04.2022 ab 18:30 Uhr ausführlich in einer Veranstaltung öffentlich in Binzen vorgestellt.

Alle Personen und Unternehmen, die sich für die Durchführung des Anliegerprojekts für das Baufeld 14 bewerben wollen, werden hiermit gebeten, die in deutscher Sprache abzufassende Erstbewerbung spätestens bis zum Montag, den 02.05.2022 um 16:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von 2 gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf CD-ROM oder USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle

Gemeinde Binzen

Herr Dominik Kiesewetter

Am Rathausplatz 6

79589 Binzen

Tel: +49 76 21/6608-10

Fax: +49 76 21/660899-10

Mail: kandergrund(at)binzen.de

einzureichen. Erstbewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Vorgaben aus der Unterlage „Offene Konzeptvergabe – Anliegerverfahren Baufenster 14 im Kandergrund Binzen“ sind zu beachten. Dort wird auch der weitere Verfahrensablauf beschrieben. Die Auswahlentscheidung soll Anfang Juni 2022 erfolgen.

Andreas Schneucker

Bürgermeister

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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