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Gemeindenachricht

Amtliche Bekanntmachung - 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Genehmigung der 11. Änderung


Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal

Amtliche Bekanntmachung

11. Änderung des Flächennutzungsplans

Genehmigung der 11. Änderung

Das Landratsamt Lörrach hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal am 30. September 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossene die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Schreiben vom 29.10.2021 Az: 621.31 aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom 15.09.2021 maßgebend.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Sammelmappe

Abwägungstabelle

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal (Am Rathausplatz 6, 79589 Binzen) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Binzen (www.binzen.de) und im zentralen Internetportal des Landes [Baden-Württemberg] eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen folgender Vorschriften nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden:

1.     Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,

2.     Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB,

3.     Vorschriften des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB,

4.     Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) oder nach Rechtsvorschriften, die auf der GemO BW beruhen.

Binzen, den 09.11.2021

Andreas Schneucker

Verbandsvorsitzender

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  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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