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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.05.2021


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.05.2021

1. Raumkonzept Kandertal 2040

Im Rahmen einer gemeinsamen Charta zur Selbstverpflichtung vereinbaren die beteiligten Kommunen, in welcher Form sie die Ziele des Raumkonzepts Kandertal zukünftig umsetzen werden und wie sie ihre Zusammenarbeit verstetigen.

Zusammenfassung:

Für die Gemeinde Binzen ist die zukünftige Qualität und Quantität der Bebauung maßgebend für alle weiteren Bereiche, die ebenfalls zu entwickeln sind. Das bedeutet, dass die Gemeinde in der gewachsenen dörflichen Struktur die Koeffizienten der Einwohnerzahl den Gegebenheiten entsprechend entwickeln möchte. Entsprechende Maßnahmen – wie etwa die Erstellung von Bebauungsplänen oder den punktuellen Zukauf von Immobilien sind Mittel der Gemeinde um bezahlbaren Wohnraum zu fördern und die Infrastruktur nicht zu überlasten – werden möglichst umgesetzt.

Oberstes Gebot bleibt die Erhaltung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde Binzen explizit auf die besondere Situation hinweisen, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der im Kandertal wohnhaft ist nach oder durch Binzen fährt (egal ob Bus, Bahn, Velo oder Auto).

Binzen ist durch die Verkehrsentwicklung am stärksten betroffen und übernimmt hier als Kleinzentrum auch eine Verantwortung. Ein Bevölkerungs-Wachstum im Kandertal wird die negativen Folgen des Verkehrs in jedem Fall verstärken. Parallel zur Entwicklung des Kandertals muss ein Ausbau des Busnetzes erfolgen. Ein Arbeitspaket für das gesamte Kandertal könnte sein eine Parkraumbewirtschaftung und eine gemeinsame Entwicklung des Stellplatzschlüssels zu erarbeiten.

Wichtig sind, der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Beispiele sind die Entwicklung des Baugebiets „Kandergrund“ im Rahmen der Konzeptvergabe und die Nutzung des Instruments der Vorkaufsrechtssatzung.

Um die Erhaltung der Grünzüge aktiv zu ermöglichen, sind der Gemeinde der Erhalt der landwirtschaftlichen Strukturen und der Kulturlandschaft wichtig.

GR Weckerle stellt einen Antrag der in der Sitzung nach kurzer Beratung mehrheitlich von den Gemeinderäten abgelehnt wurde.

Danach erfolgt die Abstimmung über die Beschlüsse der Vorlage. BM Schneucker lässt auf Wunsch von GR Duhalt-Nestle getrennt zunächst über den Beschlussvorschlag Nr. 2 abstimmen.

2.    Der Charta wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Charta zu unterzeichnen.

Die Gemeinderäte stimmen mit  8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen der Charta zu.

Die weiteren Beschlüsse werden einstimmig gefasst.

1.    Die Abschlussdokumente zum Raumkonzept Kandertal 2040 werden zur Kenntnis genommen.

3.    Der Begriff „qualitativhochwertiges Wachstum im Kandertal“ wird als moderates Wachstum definiert. Im Besonderen sollen im Rahmen der Nachverdichtung der Charakter der Gemeinde in seinen jeweiligen Gebieten unbedingt erhalten bleiben.

4.    Die Siedlungsentwicklung in Binzen muss langfristig bezahlbaren Wohnraum erhalten und schaffen.

5.    Der zunehmende Mehrverkehr durch zusätzliche Bevölkerung und Arbeitsplätze soll hauptsächlich durch ein leistungsstarkes Busnetz und Radverkehr abgewickelt werden.

6.    Zum Thema Kandertal S-Bahn verweist der Gemeinderat auf seinen einstimmigen Beschluss vom 04.02.2021 und auf die Beantwortung der Fragen.

7.    Die Gemeinde unterstützt die gemeinsame Entwicklung des Kandertals und sieht in einem gemeinschaftlichen Prozess mit verbindlichen Absprachen die einzige Möglichkeit die oben genannten Ziele zu verwirklichen. Eine externe Begleitung des Prozesses ist wünschenswert.

2. Bebauungsplan "Kreisverkehr L 134 / Blauenstraße"

- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage

- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden gemäß der Anlagen 1 untereinander und gegeneinander abgewogen.

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Kreisverkehr L134 / Blauenstraße“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.

3. Antrag auf Baugenehmigung Am Sonnenrain 5

- Anbau Carport mit Schopf für Fahrräder und Müll an das bestehende Wohnhaus

Der Gemeinderat stimmt mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen dem Antrag auf Baugenehmigung Anbau Carport mit Schopf für Fahrräder und Müll an das bestehende Wohnhaus zu. Eine Befreiung bezüglich der Überschreitung von 65 cm der max. Traufhöhe wird erteilt.

4. Bekanntgaben

BM Schneucker gibt folgendes bekannt:

-          Die Gemeinde nimmt am Wettbewerb Stadtradeln in der Zeit vom 03.- 23.07.2021 teil. Das Gemeinderatsgremium bildet eine eigene Gruppe „Fahrradaktives Kommunalparlament“.

-          Bei dem Projekt Blühwiesensamen haben 8 Bürger mit einer Gesamtfläche von ca. 300 m² teilgenommen (Frage von GR Duhalt-Nestle aus der letzten Gemeinderatssitzung).

-          Fünf historische Tafeln wurden an den Gebäuden (Rathaus, Gemeindescheune, Lotta, Kinderhaus „Süd“ und Anwesen Mühlenstraße2) angebracht.

Bürgermeisteramt Binzen


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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