Corona

Gemeindenachricht

Regelungen für Ein- und Rückreise nach Baden-Württemberg geändert


Regelungen für Ein- und Rückreisende zum 23.12.2020 geändert

Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne stellt sicher, dass durch Einreisen aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Zum 23. Dezember 2020 tritt eine neue Verordnung in Kraft.

Dann führt der kleine Grenzverkehr bei überwiegend touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs zu einer Quarantänepflicht. Also können Baden-Württemberger*innen nicht in der Schweiz Ski fahren oder nach Frankreich zum einkaufen fahren, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen. Auch Schweizer*innen und Franzosen dürfen nur noch mit triftigem Grund ohne Quarantänepflicht einreisen. Einkaufen und touristische Ausflüge und Reisen in Deutschland sind kein triftiger Grund.

Die Regelung ermöglicht weiterhin quarantänefreie Einreisen aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiär bedingten Gründen. Auch transnationale Paare ohne Trauschein können sich weiterhin gegenseitig im Rahmen der 72-Stunden-Regel besuchen.

Informationen sowie Erläuterungen finden Sie unter diesem Link.

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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