Corona

Gemeindenachricht

Bericht über die öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.11.2020
 
1.badenova AG & Co. KG
- Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags
 

Der Gemeinderat fasst einstimmig mit einer Enthaltung folgende Beschlüsse:
 
1.    Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co.KG um maximal 41.881.000 EUR zu.
 
2.    Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Kommanditanteile der Gemeinde Binzen um 884.000 € für einen Betrag in Höhe von 1.326.000 € zu.
 
3.    Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage zu.
 
4.    Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu.
 
5.    Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. seinen Stellvertreter oder anderweitig Bevollmächtigten die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2,3 und 4 in den Gesellschafterversammlung(-en) der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
 
2.Gemeindeentwicklungskonzept
- Ergebnis der Online-Befragung
- weiteres Vorgehen

 
Das Gemeinderatsgremium und die Mitglieder der Spurgruppe erhalten den 1. Entwurf des Berichtes der qualifizierten Bestandsaufnahme. Das Korrektorat findet erst am Schluss statt. Wir bitten um Rückmeldung und Änderungsvorschläge. Diese können wir dann noch einbauen und korrigieren. Freuen würden wir uns über Fotos vom Prozess, die wir am Ende des Berichtes noch aufnehmen können.  Für Fragen zu diesem Bericht stehen in der Gemeinderatssitzung die Herren Leichsenring und Dilschneider und ich zur Verfügung.
 
Die Gemeinde bittet um Rückmeldung bis zum 25.11.2020.
 
Ende November wird der abschließende Bericht fertiggestellt. Dies Ist-Situation ist damit vertieft beschrieben.
 
Als nächste Verfahrensschritte im GEK Binzen 2035 stehen danach die Potential-Modellierung (bis Ende 2020) und – hoffentlich nach den Corona-Einschränkungen – die Potentialentwicklung (Frühjahr 2021) an, so dass eine Ergebnispräsentation vor Sommer 2021 möglich erscheint.
In der Potential-Entwicklung werden für ausgewählte Themenfelder (bspw. Energieautarkie beim Strom), abgestützt auf fachliche (auch externe) Expertise sowie lokale Erfahrung (Spurgruppe), Entwicklungspotenziale für Binzen quantifiziert um die Möglichkeiten der lokalen Entwicklung aufzuzeigen.
In der Potentialentwicklung entwickeln der Gemeinderat, die Bürgerschaft und ggf. die Jugendlichen, auf Grundlage der umfangreichen Vorarbeiten, in jeweils eigenen, moderierten Dialog-Veranstaltungen Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge für Binzen 2035.
Die Ergebnisse sollen dann in einem Bericht zusammengefasst, in einer Ausstellung / Veranstaltung vorgestellt und gemeinsam weiterentwickelt werden.
 
 
3.Sport- und Freizeitanlage Sportareal "West"
 
Die Gemeinderäte fassen einstimmig folgende Beschlüsse:
 
Der Gemeinderat ist mit der Planung und der Realisierung in einem Bauabschnitt einverstanden.
 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Die endgültige Ausschreibung von Gewerken erfolgt nach Genehmigung des Haushalts 2021.
 
Das Büro Freiraum- und LandschaftsArchitektur Wermuth aus Eschbach wird mit der weiteren Planungsleistung beauftragt.
 
Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, wie Jugendliche zu beteiligen sind, z. B. Hilfe bei den Pflanzarbeiten.
 
Es sind die Bedürfnisse der älteren Bürger abzufragen.
 
 
4.Ausübung des Vorkaufsrechts Im Winkel 11
 
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
 
1.    Die Verwaltung wird beauftragt, das der Gemeinde zustehende Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und der Vorkaufsrechtssatzung „Mühlenstraße/Im Winkel“ vom 20.08.2020 an dem Grundstück Flst.-Nr. 222, Gemarkung Binzen, durch Verwaltungsakt auszuüben.
2.    Sofern die Käufer innerhalb der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts einen Antrag auf Verlängerung der Ausübungsfrist nach § 27 Abs. 1 Satz 3 BauGB stellen, wird die Verwaltung beauftragt, eine Abwendungsvereinbarung mit den Käufern auszuhandeln und diese dem Gemeinderat innerhalb der verlängerten Ausübungsfrist zu Beschlussfassung vorzulegen.
 
 
5.Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Binzen
- § 4 Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
- § 7 Zahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
- § 8 Beratende Ausschüsse
 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
 
Die Beschlüsse vom 15.08.2019 werden bestätigt (siehe Anlage in rot § 7 Abs. 1 und § 8, Satz 2).
Es wird neu § 4 eingefügt (siehe Anlage in rot § 4).
Die Ziffern der nachfolgenden § ändern sich entsprechend (siehe Anlage in rot)
Die neubeschlossene Hauptsatzung ist ortsüblich bekannt zu machen
 
6.Allgemeine Fragen
 
GR Barwich teilt mit, dass sie die Fraktion der Unabhängigen von Binzen mit sofortiger Wirkung verlassen wird. Sie wird ihre Arbeit als Gemeinderätin in Zukunft als Fraktionslose zum Wohle, sowie im Sinne des Bürgers weiterführen. Sie bittet darum, dass sie nicht nach den Gründen gefragt wird. BM Schneucker nimmt dies zur Kenntnis und bittet das Gremium und die Presse, den Wunsch zu respektieren.
 
Bürgermeisteramt


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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