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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 30.07.2020


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 30.07.2020
 
Bericht eines Vertreters des Wasserverbandes "Südliches Markgräflerland"
 
BM Schneucker entschuldigt die Tatsache, dass wegen einer Terminkollision leider kein Vertreter des Wasserverbandes „Südliches Markgräflerland“ anwesend sein kann.
Die Verwaltung habe deshalb sieben Fragen aufgelistet, die in den nächsten 14 Tagen von den Gemeinderäten ergänzt werden können. Er wird die Fragen dann an den Wasserverband weiterleiten und um schriftliche Beantwortung und im Rahmen eines Vortrags im Gemeinderat nach den Sommerferien bitten.
 
Antrag auf Baugenehmigung Am Dreispitz 1 b
- Errichtung einer Lagerhalle

 
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach, Stadtplaner Stephan Färber
 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steglinsmatten“ mit letzter Rechtskraft vom 18.12.2018. Das Vorhaben umfasst den Bau einer Lagerhalle mit flach geneigtem Satteldach und mehreren Stellplätzen.
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Es bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.
 
Beschluss:
 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der geplanten Errichtung einer Lagerhalle zu.
 
Antrag auf Baugenehmigung Rümminger Straße 8
- Abbruch Gewächshaus und Errichtung Legehennenstall

 
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach, Stadtplaner Stephan Färber
 
In der Bauvoranfrage vom Februar dieses Jahres wurde bereits die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Legehennenstalls für bis zu 1.200 Tiere geprüft. Die Bauvoranfrage wurde positiv beschieden.
Der nun vorliegende Bauantrag entspricht hinsichtlich von Art und Umfang der Nutzung der Bauvoranfrage, sodass diese Themen bereits als abgearbeitet gelten.
Es bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
 
Beschluss:
 
Dem Abbruch des Gewächshauses und der Errichtung eines Legehennenstalls stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
 
Bekanntgaben
 
BM Schneucker gibt bekannt, dass aufgrund des Lärmaktionsplans, Tempo 30 in der Hauptstraße zum Schuljahresbeginn umgesetzt wird. Das Regierungspräsidium Freiburg muss noch formal gehört werden. Die Gemeinde ist vom Landratsamt Lörrach aufgefordert, einen Verkehrszeichenplan zu erstellen.  Das Geschwindigkeitsgebot 30 km/h wird mit dem Zusatz Lärmschutz gekoppelt. Die rechts vor links Regelung gilt in der Hauptstraße nicht.
 
Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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