Gemeindenachricht
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.08.2020
04.09.2020
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.08.2020
Weiterverpflichtung von Bürgermeister Andreas Schneucker
Bürgermeister Schneucker gibt bekannt, dass ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied die Verpflichtung des Bürgermeisters vorzunehmen hat. Die Gemeinderäte sind einstimmig mit der Benennung von Bürgermeister-Stellvertreter Krumm einverstanden.
BM-Stellvertreter Frank Krumm übernimmt die Sitzungsleitung. Dieser gibt den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Lörrach vom 22.07.2020 bekannt. Die Prüfung der Bürgermeisterwahl hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Während der Einspruchsfrist sind keine Einsprüche eingegangen, Wahlanfechtungsgründe wurden nicht festgestellt.
Die am 12.07.2020 durchgeführte Bürgermeisterwahl wird für gültig erklärt. Gewählt ist der bisherige Amtsinhaber Andreas Schneucker.
BM-Stellvertreter Krumm verliest die Verpflichtungserklärung, welche BM Schneucker wörtlich wiederholt. Auf Verpflichtung mit Handschlag wird in Corona-Zeiten verzichtet. Beide unterzeichnen die Verpflichtungserklärung.
BM-Stellvertreter Krumm gratuliert BM Schneucker.
BM Schneucker bedankt sich und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Antrag auf Baugenehmigung Mühlenstraße 15 und 15 a
- Nachtragspläne
Stellungnahme des Stadtplaners Stephan Färber
Weite Teile des 2018 beantragten und genehmigten Umbaus wurden durchgeführt; die ursprünglich geplante Aufstockung entfällt jedoch. Stattdessen werden Teile des Umbaus verändert. Insgesamt sind weniger Dachaufbauten als zunächst geplant vorgesehen, was eine Beruhigung der Dachlandschaft zur Folge hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Nachtragsplänen zu.
Einstimmig angenommen
Antrag auf Bauvorbescheid Meitner Ring 3
- Neubau eines Verkaufspavillons für Gebrauchtwagen und Neuanlegung von Stellplätzen für Gebrauchtwagen
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach, Stadtplaner Stephan Färber
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplans „RGP I“ mit Rechtskraft vom 13.12.2011. Der heute bestehende Außenbereich für Gebrauchtwagen soll umgestaltet werden; außerdem ist die Errichtung eines Verkaufspavillons geplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorbescheid, Neubau eines Verkaufspavillons und Neuanlegung von Stellplätzen jeweils für Gebrauchtwagen, zu. Die Befreiung der Mindest-Traufhöhe wird erteilt.
Einstimmig angenommen
Bebauungsplan und der Örtlichen Bauvorschriften "Mühlenstraße / Im Winkel" als Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 1 BauGB
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
I. Plangebiet
Das Plangebiet beginnt an der Hauptstraße im Süden und reicht nicht ganz bis zur Trasse der Kandertalbahn im Norden. Die nördlichste Gebäudereihe ist nicht Teil des Plangebiets, da hier mittelfristig keine Veränderungen zu erwarten sind, die eine Bauleitplanung notwendig machen würden. Im Westen wird das Gebiet von der Mühlenstraße begrenzt, im Osten von der Straße bzw. dem Weg „Im Winkel“.
Das Plangebiet endet im Süden an der Hauptstraße.
II. Planungsziele
Die Gemeinde Binzen verfolgt mit dem Bebauungsplan „Mühlenstraße / Im Winkel“ insbesondere folgende Planungsziele:
- Sicherung der städtebaulichen Struktur
- Steuerung für eine maßstabsgerechte Nachverdichtung
- Sicherung des Ortsbildes
- Sicherung der Nahversorgung
III. Wahl des Verfahrens
Da es auch um die Prüfung von Potentialen zur Nachverdichtung geht, wird der Bebauungsplan „Mühlenstraße / Im Winkel“ als Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die Rahmenbedingungen gem. § 13a BauGB werden erfüllt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlenstraße / Im Winkel“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Einstimmig angenommen
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "Mühlenstraße / Im Winkel"
Im Plangebiet „Mühlenstraße / Im Winkel“ ist in näherer Zukunft mit einigen Verkaufsfällen zu rechnen. Das Gebiet hat aus mehreren Gründen eine hohe städtebauliche Bedeutung für die Gemeinde, da dieser Bereich unmittelbar an den Ortskern angrenzt (vgl. Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss). Das Gebiet ist überwiegend geprägt durch alte Bebauung, die teilweise nicht zu den bestehen Grundstückszuschnitten passt.
Im Plangebiet bestehen weiterhin mehrere Einrichtungen der Nahversorgung, die einen bedeutenden Bestandteil eines attraktiven Ortskerns ausmachen. Die bestehenden Gebäude leisten darüber hinaus mit den vorhandenen Wohnungen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Gemeinde mit preiswertem Wohnraum.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Plangebiet „Mühlenstraße / Im Winkel“ die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB
2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen
Einstimmig angenommen
Bekanntgaben
BM Schneucker sagt, dass nach reichlicher Überlegung und Abwägung der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr abgesagt wird.
Wegen der Durchführung des Neujahrsempfanges möchte er noch abwarten.
BM Schneucker gibt bekannt, dass die Baumaßnahme, Umbau Rathausareal, vom Kreisbaumeister Thomas Rauter am 18.08.2020 abgenommen wurde. Somit habe er dem Musikverein Binzen die Nutzung der Räume erlaubt.
Bürgermeisteram Binzen