Corona

Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.07.2020


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.07.2020
 
3.Bericht Gemeindevollzugsbeamter
 
Herr Frey berichtet über seine Tätigkeiten Kontrolle des ruhenden Verkehrs, z. B. Hecken- und Baumschnitt, Lkw-Kontrolle im Gewerbegebiet, Kontrolle im landwirtschaftlichen Bereich, Verwarnungen Fahrverbot Hinkelstein, Müllablagerungen und Corona-Verstöße.
 
Die Ordnungswidrigkeiten haben sich vom Jahr 2018 auf 2019 um die Hälfte verringert, was BM Schneucker als gutes Zeichen sieht. Insbesondere verweisen sowohl Herr Frey als auch BM Schneucker auf den geänderten Bußgeldkatalog hin.
 
4.Antrag auf Baugenehmigung Meitner Ring 1
- Nutzungsänderung bestehendes Betriebsgebäude in eine Kantine
 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „RGP I“ mit Rechtskraft vom 13.12.2011. Das bestehende Gebäude soll erweitert und zum Betrieb einer Kantine genutzt werden.
 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Nutzungsänderung zu.
 
5.Antrag auf Baugenehmigung Koppengasse 10
- Einrichtung einer Außenbewirtung mit 30 Sitzplätzen
 
Zu Beginn der Sitzung teilte BM Schneucker mit, dass der Tagesordnungspunkt 5, Bauantrag Koppengasse 10 wegen rechtlicher Beratung mit dem Bauherrn und den Angrenzern, abgesetzt wird.
 
6.Antrag auf Baugenehmigung Hermann-Daur-Weg 18
- Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungs-bereich des Bebauungsplans „Südliche Ortserweiterung“ mit Rechtskraft vom 22.06.1964. Der Plan setzt einige Baufluchten fest und regelt die zulässigen Gebäudehöhen.
 
Zur Planung des Vorhabens wurden mehrere Gespräche mit Architekten und Baurechtsbehörde geführt.
Das geplante MFH soll drei Wohneinheiten umfassen. Von den notwendigen Stellplätzen (7 St.) werden fünf in einer Tiefgarage nachgewiesen, zwei vor dem Gebäude.
Für den Bauantrag gelten die BauNVO 1962 sowie die aktuelle Landesbauordnung. Da-her werden die Außenanlagen nicht auf die GRZ angerechnet.
Es sind folgende Befreiungen erforderlich:
1. Das Gebäude überschreitet die festgesetzten Baufluchten.
2. Es sind nur 2 Wohneinheiten zulässig.
3. Die GRZ von 0,25 wird überschritten
4. Das Gebäude weist im jetzigen Stand drei Vollgeschosse auf. Zulässig ist in diesem Bereich ein Vollgeschoss.
 
Der vorliegende Bauantrag wird aufgrund der vielen Befreiungen, die nicht mehr „gebietsverträglich“ sind, einstimmig abgelehnt.
 
7.Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Binzen für die Monate April, Mai und Juni
 

Wegen der von der Landesregierung zum 17. März 2020 angeordneten Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung des Gemeindeverwaltungsverbandes darüber beraten, die Kindergartenbeiträge ab April auszusetzen. Die entsprechenden Beiträge für die Monate April, Mai und Juni wurden nicht eingezogen. Dies empfahl auch der Städtetag sowie Gemeindetag Baden-Württemberg. Den Familien, deren Kinder die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen besuchten, werden nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten in Rechnung gestellt.
 
Die Einnahmeausfälle betragen (alle Beträge ca. Beträge)
 
April:  25.800 €
Mai:    25.900 €
Juni:   25.850 €
 
Zahlungen Soforthilfe für Familien aus dem 100 Mio-Paket des Landes:
 
April:  21.025,00 €
Mai:    25.261,00 €
Juni: noch nicht bekannt
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der Kindergarten- und Hortbeiträge für die Monate April, Mai und Juni 2020 mit Ausnahme der Inanspruchnahme der Notbetreuung. Diese wird den Eltern in Rechnung gestellt.
 
8.Bekanntgaben
 

BM Schneucker gibt bekannt, dass per dato 956 Wahlbriefe für die Bürgermeisterwahl bei der Gemeinde eingegangen sind. Dies entspreche einer Wahlbeteiligung von 40,6 %.
 
Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK