Corona

Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 28.05.2020


1.Konzeptvergabe "Kandergrund"
 
 Architekt Thomas Gauggel stellt die „Konzeptvergabe im Anker-
/Anliegerverfahren vor. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungs-konzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Die Qualität der einge-reichten Konzepte bestimmt die Vergabe. Ziel der Projektvergabe soll sein, dass in den kommenden Jahren auf dem Baugebiet „Im Kandergrund“ ein kleinteiliger, lebendiger und gemischt genutzter „Ortsteil“ von Binzen entstehen soll.
Die Konzeptvergabe soll in einem Anker-/Anliegerverfahren durch-geführt werden. Das „Ankerprojekt“ soll die Querschnittsaufgaben wie den Bau des Innenhofs und der gemeinschaftlichen Tiefgarage übernehmen. In der Regel handelt es sich beim Ankerprojekt um einen professionellen Bauträger.
Anschließend erläutert Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß das Thema „Erbbaurecht/erbbaurechtsersetzendes Wiederkaufsrecht.
 
Beschluss 1:
  • Am Konzept einer gemeinsamen Tiefgarage im Hof A wird festgehalten. Der Stellplatzschlüssel für das Baugebiet wird gemäß der unter B. aufgeführten Tabelle festgelegt.
  • Die Konzeptvergabe wird im Hof A im Anker-/Anliegerverfahren durchgeführt.
  • Die Grundstücke im Hof A werden nicht im Erbbaurecht vergeben, sondern verkauft. In die Kaufverträge wird ein erbbaurechtsersetzendes Wiederkaufsrecht aufgenommen, das erstmalig nach ca. 80 Jahren ausgeübt werden kann. Als Rückkaufpreis wird der inflationsbereinigte Kaufpreis vorgesehen. Als Entschädigung für die Gebäude werden 100% des Verkehrswerts vereinbart.
  • In der bislang im Bebauungsplanentwurf für Hof A vorgesehenen Reihenhauszeile und bei dem vorgesehenen Doppelhaus wird die Gebäudetypologie frei gegeben. Die Parkplätze im Bereich der bisherigen Reihenhauszeile sollen weiterhin grundsätzlich oberirdisch nachgewiesen werden können.
  • Die Gründung einer Baugenossenschaft durch die Gemeinde wird nicht weiterverfolgt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.05.2019 beschlossenen Eckpunkte und der unter Ziff. 1 bis 5 genannten Grundlagen die Vermarktungsunterlagen zu erstellen sowie den Bebauungsplanentwurf anzupassen und die Entwürfe dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
 
Einstimmig angenommen
 
Beschluss 2:
Auf Antrag von GR Weckerle gibt es folgenden ergänzenden Beschluss zu Beschluss 1, Nr. 1:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von GR Weckerle, für Wohnungen über 95 m² 1,5 Stellplätze vorzuschreiben,  mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.
 
 
2. Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in
    der Gemeinde Binzen

 
Herrn Hauptamtsleiter Dominik Kiesewetter berichtet über die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde Binzen aufgrund der Corona-Krise. Mit Stand vom 27.05.2020 wurde eine erhebliche Reduzierung der Gewerbesteuer-einnahmen von 170.000 Euro gemeldet. Ebenso wird es einen großen Rückgang bei den Ein-nahmen der Einkommenssteuer geben. Die ausgesetzten Kinder-gartenbeiträge für den Monat April und Mai bedeutet einen Verlust von ca. 30.000 Euro pro Monat. Aufgrund der Corona-Epidemie schätzt die Gemeinde nach jetzigem Stand mit einem Minus von 430.000 Euro.
BM Schneucker betont, dass dies nur eine Momentaufnahme sei und weist daraufhin, dass die Kommunen von Bund und Land finanziell unterstützt werden sollen. Wie hoch die Entschädigung sein wird, ist jedoch noch unklar.
Herr Kiesewetter informiert darüber, dass unabhängig von „Corona“ seit März mit einem externen Berater an einem Notfallplan für die GVV-Verbandsgemeinden gearbeitet wird.
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
 
3.Antrag auf Bauvorbescheid, Rümminger Straße 8
- Errichtung eines Legehennenstall

 
Beschluss:
 Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich mit 1 Enthaltung dem Antrag auf Bauvorbescheid in der Rümminger Straße 8 – Errichtung eines Legehennenstalls zu.
 
4.Antrag auf Nutzungsänderung Koppengasse 10 a
- Umnutzung von Lagerräumen zu Sozialräumen

 
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag auf Nutzungsänderung in der Koppengasse 10a, Umnutzung von Lagerräumen zu Sozialräumen zu.
 
 
5.Antrag auf Baugenehmigung Im Frohnberg 1/1
- Neubau eines Einfamilienhauses

 
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung im Frohnberg 1/1, Neubau eines Einfamilienwohnhauses einstimmig zu.
 
6.Bekanntgaben
 
- Parkplatzsituation Friedhof
BM Schneucker gibt bekannt, dass einige Anlieger der Blauenstraße den Friedhofparkplatz oft mit ihren Fahrzeugen zuparken. Dies führt dazu, dass für die Friedhofbesucher kaum Parkplätze mehr zur Verfügung stehen und dann im Hermann-Daur-Weg geparkt wird. Aus diesem Grund wurde Herr Frey vom GVD beauftragt, durch Hinweiszettel auf das falsche Parken aufmerksam zu machen.
 
Bürgermeisteramt Binzen


  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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