Corona

Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27.06.2019


1.Umbau und Sanierung Rathausareal
- verschiedene Arbeitsvergaben
 

BM Schneucker begrüßt zu diesem Punkt Herr Mattes, THM-Architekten und bittet ihn am Ratstisch Platz zu nehmen. Herr Mattes erläutert die einzelnen Gewerke:
 
Estricharbeiten
Fünf Leistungsverzeichnisse wurden versandt und 2 wurden abgegeben. Eines wurde wegen eines Formfehlers nicht gewertet.
Die Kostenberechnung lag bei 10.115,00 €.
Wir schlagen vor, die Arbeiten an die Firma Estrich-Erbsland-GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 9.041,98 € zu vergeben.
 
Fliesenarbeiten
Zu diesem Punkt erklärt sich Gemeinderat Stöcklin selbst für befangen und nimmt als Zuschauer Platz.
 
Sieben Leistungsverzeichnisse wurden versandt und eins wurde abgegeben.
Die Kostenberechnung lag bei 17.863,69 €. Hier kommt es zu einer Kostenüberschreitung von 6.558,69 €. Zu Gunsten der Bodenbelagsarbeiten wurden mehr Fliesenbeläge ausgeschrieben; die Einheitspreise sind im Vergleich mit anderen Objekten günstig.
Auf Anfrage von Gemeinderat Vollmer erläutert Herr Mattes die vorgesehene Farbgebung der Fliesen, weist aber darauf hin, dass lediglich das Material und nicht die Farbgebung ausgeschrieben wurde.
Wir schlagen vor, die Arbeiten an den einzigen Bieter, die Firma Fliesen Stöcklin GmbH & Co.KG, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 17.583,69 € zu vergeben.
           
Bodenbelagsarbeiten

GR Stöcklin nimmt wieder am Ratstisch Platz.
 
Sechs Leistungsverzeichnisse wurden versandt und lediglich eines wurde abgegeben.
Die Kostenberechnung lag bei 39.270,00 €. Zu Lasten der Fliesenarbeiten wurden bei den Bodenbelagsarbeiten Flächen reduziert; die Angebotspreise sind im Vergleich günstig. Hier wurde das Material Vinyl ausgeschrieben auch aus Kostengründen und den Folgekosten des Unterhalts sowie wegen der Akustik. Auf Anfrage des GR Krumm weshalb man nicht auch Parkett ausgeschrieben hat, erläutert Herr Mattes die positiven und auch negativen Eigenschaften von Parkett. Auf Anfrage des BM, ob der Punkt zurückgestellt werden soll, wird vorgeschlagen diesen Punkt zurück zu ziehen und Herrn Mattes zu beauftragen die verschiedenen Bodenbeläge mit ihren Vor- und Nachteilen zu überprüfen, speziell auch Parkett. Danach wird es einen Termin für die Gemeinderäte zur Baustellenbegehung mit Bodenbelagsmustern geben.
 
Stahltreppen und Geländer
Sechs Leistungsverzeichnisse wurden versandt und ein Angebot wurde abgegeben.
Die Kostenberechnung lag bei 16.065,00 €. Hier kommt es zu einer Kostenüberschreitung von 7.474,46 €. Wir schlagen vor, die Arbeiten für Stahltreppen und Geländer an die Firma Kaiser Metallbau GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 23.539,46 € zu vergeben.
 
 
Beschluss:
1.    Estricharbeiten
 Wir schlagen vor, die Arbeiten an den einzigen Bieter, die Firma Fliesen Stöcklin GmbH & Co.KG, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 17.583,69 € zu vergeben.
 
2.    Fliesenarbeiten
Wir schlagen vor, die Arbeiten an den einzigen Bieter, die Firma Fliesen Stöcklin GmbH & Co.KG, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 17.583,69 € zu vergeben.
 
3.    Bodenbelagsarbeiten
 Wir schlagen vor, diesen Punkt zurück zu ziehen und Herrn Mattes zu beauftragen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen  Bodenbelagsarbeiten aufzuführen. Danach wird es einen Termin für die Gemeinderäte zur Baustellenbegehung mit Bodenbelagsmustern geben.
 
4.    Stahltreppen und Geländer
Wir schlagen vor, die Arbeiten für Stahltreppen und Geländer an die Firma Kaiser Metallbau GmbH, Weil am Rhein zum Angebotspreis von 23.539,46 € zu vergeben.
 
Einstimmig angenommen
 
Bei Gewerk 3. Bodenbelagsarbeiten wurde eine Abstimmung von 6 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen erzielt.
 
2.Antrag auf Baugenehmigung Koppengasse 8
- An- und Umbau Wohnhaus

 
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt.
 
3.Kunstrasenplätze und Mikroplastik
- Informationen über den Sachstand

 
BM Schneucker informiert anhand der Information des Gemeindetages Baden-Württemberg vom 07.06.2019, über Kunstrasenplätze und Mikroplastik.
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat jüngst einen Vorschlag erarbeitet, wonach die Verwendung von solchen Produkten eingeschränkt werden solle, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt sind. Zu diesen Produkten gehört auch das als Füllstoff (Infill) verwendete Kunststoffgranulat für Kunststoffrasensysteme. Die endgütige Entscheidung wird in einem Ausschussverfahren nach genauer Prüfung und unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments gefällt. Ob zukünftig der Einsatz von Kunststoffgranulat in Kunstrasen eingeschränkt oder verboten werden wird, kann somit derzeit nicht sicher gesagt werden. Ein Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoffgranulaten als Füllstoff direkt bei Inkrafttreten der Beschränkung wäre aus Sicht des Gemeindetags Baden-Württemberg unverhältnismäßig. Bisher existieren allerdings nur wenige belastbare Studien darüber, wie sich diese Alternativen qualitäts- und kostenmäßig (hinsichtlich Bespielbarkeit und Lebensdauer) vergleichen lassen.
 
BM Schneucker weist darauf hin, dass beim Sportplatzbau Neumattenweg zertifiziertes Granulat (z.B. Industrieproduktüberschüsse aus Fensterdichtungen) verwendet wurde. Auf die Anfrage aus dem Gemeinderat warum kein Kork verwendet wurde, erklärt BM Schneucker, dass man sich gegen den Kork entschieden hat, da er nicht zertifiziert ist und Nachteile hat.
 
Mit einer einschlägigen Verordnung über das Inkrafttreten einer Beschränkung wird erst ab 2021 gerechnet.
 
BM Schneucker wird die Frage warum kein Kunstrasenplatz ohne Granulat ausgeschrieben wurde weiterleiten an Herrn Sänger und um schriftliche Beantwortung bitten.
 
 4.Sicherheitstechnik im neuen Sportheim
- Bericht

 
Herr Baumert erläutert in seiner Funktion als Architekt, dass aufgrund der bereits entstandenen Vandalismusschäden , man sich entschlossen hat ,eine Videoüberwachung und Bewegungsmelder im Außenbereich am neuen Sportheim Neumattenweg, zu installieren.
 
Im Innenbereich ist eine Zutrittskontrolle mit Innen- und Außenalarm installiert. Es gibt eine Schließanlage, welche mit Chip an- und ausgeschaltet werden kann. Der Büroraum und die Geräteräume sind  nochmals  extra gesichert.
 
GR Krumm regt an, das Einverständnis der Nachbarn einzuholen um im Außenbereich das Grundstück mit Kameras weitläufiger überwachen zu lassen. Durch entsprechende Ausleuchtung der Außenfassade sieht er auch die Möglichkeit der Eindämmung einer Sachbeschädigung durch Farbschmierereien.
 
GR Stöcklin erkundigt sich über die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen. Herr Baumert teilt mit, dass die Kosten für die Alarmanlage rd. 8.000,00 € und für die Videoüberwachung rd. 5.000,00 € betragen haben.
 
GR Städtler spricht eine APP-gesteuerte Videoüberwachung an, so ist es möglich ohne Vorort zu sein, einen eventuellen Einbruch festzustellen und die Polizei zu alamieren.
 
Die GR Huber, Krebs, Hagen und Vollmer sprachen die Verwaltung der auszugebenden Chips an. Hier soll die Verwaltung in Händen der Gemeinde bleiben.
 
Weiterhin wird auch die Verpflichtungsregelung für die Aktivierung der Alarmanlage angesprochen. Es muss definiert werden wer genau hier wann zuständig ist. Hierbei muss auch der Ruhetag der Gaststätte mit bedacht werden.
 
BM Schneucker wird die Schlüsselausgabe (Chip) durch das Bürgermeisteramt veranlassen.
 
Nach der Fertigstellung der Sicherheitsmaßnahme wird eine Meldung an den BGV erfolgen.
 
 5. Bekanntgaben
 
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zum FAG-Stichtag 30.06.2017 folgende Einwohnerzahlt für die Gemeinde Binzen  festgestellt: 3041.
 
 



  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK