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Gemeindenachricht

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.02.2019



3.Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Kandergrund"
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gem. § 2, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

 
I.   Bestehende Situation
Die Gemeinde Binzen lässt derzeit eine neue Sportplatzanlage in Verlängerung des Birkenwegs erstellen. Teile der Anlage sind bereits in Betrieb, die Fertigstellung des gesamten Areals soll in diesem Jahr erfolgen.
Für den dann nicht mehr benötigten Sportplatz wurde 2017 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, um eine geeignete Bebauung zu finden. Der Wettbewerb wurde von den Büros Rheinflügel Severin sowie Silands Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten gewonnen. Der Entwurf sieht zu überwiegenden Teilen eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern sowie in Randbereichen mit Reihenhäusern vor. Das Gebiet wird in drei Höfe aufgeteilt, die sich um eine zentrale Platzfläche anordnen.

 II. Weitere Entwicklung der Planung
Mit der Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs war zwar die grundsätzliche Richtung vorgegeben in welche sich das Gebiet entwickeln sollte. Zur Umsetzung des Entwurfs in einen Bebauungsplan waren jedoch einige vertiefende Untersuchungen nötig.
 
Konkretisierung des Städtebaus
Es wurde überprüft, dass die Kubaturen die angedachten Wohnungsgrößen samt Nebenflächen sowie Parkplätzen (Stellplatz-Faktor für Mehrfamilienhäuser 1,25; für Reihenhäuser 2,0) aufnehmen können. Es sollen 144 Wohneinheiten auf 16.500 m² Grundfläche entstehen, davon 124 in den Mehrfamilienhäusern. Die Wohnungen sind zunächst auf Größen zwischen 60 und 92 m² projektiert. Die Reihenhäuser bieten ca. 120 m² Grundfläche auf 2,5 Ebenen.
Der viergeschossige Baukörper am Birkenweg wurde ebenfalls nochmals geprüft und als verträglich erachtet. Der Abstand zur Bestandsbebauung beträgt rund 30 Meter, so dass nicht mit übermäßigen Einschränkungen zu rechnen ist. Er dient im Gebiet als Gegenstück zum viergeschossigen Baukörper am Kanderweg. Beide fassen zusammen den Quartiersplatz in einen angemessenen städtebaulichen Rahmen. Die Einfamilienhäuser am Birkenweg profitieren vom Wegfall des lärmintensiven Sportplatzes und können die öffentlichen Grünflächen im Gebiet mitnutzen.
Weiterhin wurde die Zuordnung der Freiflächen und Wege geregelt: die Haupt-Fußwege, der Quartiersplatz sowie das Landschaftsfenster bleiben öffentliche Infrastruktur, alle übrigen Flächen werden den Bauflächen zugeordnet.
Im Gestaltungsleitfaden wurden alle relevanten Informationen von den Kubaturen über die angedachten Wohnungstypologien bis hin zur Freiflächengestaltung dargelegt. Ein Großteil der Festsetzungen wurde aus dem Gestaltungsleifaden entsprechend übernommen. Einige gestalterische Vorgaben wie die genaue Ausgestaltung der Fassade müssen im Rahmen von Kaufverträgen mit den künftigen Eigentümern fixiert werden.
 
Gestaltung und Kosten
Die vorgeschlagenen Gestaltungselemente füllen den Begriff des Nachhaltigen Bauens mit Leben, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist:
So würde eine klassische Putzfassade mit Dämmung nur etwa 1/3 von der vorgesehenen Klinkerfassade kosten, nach spätestens 20 Jahren müsste die Fassade jedoch erneuert und das alte Dämm-System entsorgt werden. Eine Riemchenfassade ist zwar etwas länger haltbar, aber grundsätzlich ebenso renovierungsbedürftig wie eine Putzfassade. Daher bietet die geplante Klinkerfassade eine dauerhaft haltbare Lösung.
Ähnlich verhält es sich mit den vom Architekten vorgeschlagenen Holz-Alu Fenstern. Diese sind zwar gegenüber Kunststoff-Fenstern ebenfalls mit einem Preisaufschlag versehen, aber ebenfalls deutlich langlebiger. Aufgrund der besseren Stabilität kann die Rahmenkonstruktion außerdem schlanker (und damit eleganter) ausfallen.
Nach Ansicht der Gemeinde soll das Quartier im Wesentlichen für mittlere Gehaltsgruppen zur Verfügung stehen. Da die Gemeinde bereits mehrere Gebäude mit sehr günstigen Mieten besitzt, ist geförderter Wohnraum nicht vorgesehen.
 
Ver- und Entsorgungssystem
Da das Gebiet bereits an drei Seiten von Straßen umschlossen ist, ist die Ver- und Entsorgung grundsätzlich mit einem eher geringen Aufwand verbunden. Es muss lediglich eine Abwasserleitung, die heute im Bereich des Sportlerheims verläuft, verlegt werden.
Im Gebiet soll das Regenwasser in Zisternen gespeichert werden und zur Brauchwassernutzung zur Verfügung stehen. Überschüssiges Wasser wird über Rigolen versickert. Für Regenwasser wird nur ein Notüberlauf in die Kanalisation geplant.
 
Anpassungen im Umfeld

Die Anlieferung des nahegelegenen Hieber-Markts verursacht Schallemissionen, die über den Grenzwerten der TA-Lärm für ein Wohngebiet liegen. Daher sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, um die Emissionen zu dämpfen:
  • Der Markt hat bereits seine Anlieferung  umorganisiert, sodass die Zufahrt  auf der Nordseite nur tagsüber genutzt wird.
  •  Der Kanderweg soll leicht nach Norden verschoben werden, um an der Ladezone ausreichend Raum für LKW zu haben.
  •  Im Grünstreifen zwischen Straße und Anlieferung soll eine Schallschutzwand errichtet werden.
  •  Im Wohngebiet ist an einigen Fassaden eine Beschränkung für öffenbare Fenster nötig: Diese sind nur zulässig, wenn dahinter keine Aufenthaltsräume liegen (Aufenthaltsräume sind Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer aber nicht Küche oder Bad)
  • Einige der Einkaufwagen-Stellplätze werden eingehaust.
  • Auf dem nordöstlichen Parkplatz stehen heute außerdem mehrere Glascontainer. Diese sollen an die Straße „Am Sportplatz“ verlegt werden. Es werden Gespräche geführt, ob diese auch als Unterflurcontainer ausgeführt werden können.
Um der Straße „Am Sportplatz“ einen stärkeren Wohnstraßencharakter zu geben, sollen einige Bereiche umgestaltet werden: Zunächst soll das Landschaftsfenster gestalterisch über die Straße gezogen werden. Im weiteren Verlauf soll die Kreuzung mit dem Birkenweg in ähnlicher Weise umgestaltet werden, um die Geschwindigkeiten zu reduzieren und so den Radverkehr zum Sportplatz sicherer zu gestalten.
 
II.     Entwurf des Bebauungsplans

Der Entwurf des Rechtsplans übernimmt die vorgeschlagenen Kubaturen flächengleich, da die Funktionalität nachgewiesen wurde. Als Dächer sind ausschließlich begrünte Flachdächer vorgesehen. Im Rahmen der Vergabe soll ein ökologisches Energiekonzept gefordert werden. Weiterhin werden auch die vorgeschlagenen Pflanzvorschläge übernommen.
Die Haupt-Fußwegeverbindungen (Wege 1-3) sowie die zentrale Freifläche wurden als öffentliche Freiflächen festgesetzt die drei Höfe sollen private Flächen werden.
 
III.   Weiteres Verfahren

Nach dem Beschluss des Gemeinderats wird dieser öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf der Planung wird dann für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Hierbei hat Jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Weiterhin werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört.
 
Darüber hinaus berät der Gemeinderat, wie schnell die Bebauung umgesetzt werden soll und wie die Vergabe der Baufelder von statten gehen soll. Dabei ist auch die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang die Gemeinde im Eigentum von Flächen bleibt.
Der Bebauungsplan wird voraussichtlich im Sommer als Satzung beschlossen werden. Danach folgt kein direkter Baubeginn, da für die Vergabe der Baufelder ggfs. noch ein Vergabeverfahren durchzuführen ist.
 
Anlagen:
1.      Satzungsentwurf
2.      Lageplan
3.      Planzeichnung M 1:500
4.      Textliche Festsetzungen
5.      Örtliche Bauvorschriften
6.      Begründung
7.      Schallprognose
8.      Gestaltungsleitfaden
 
 
Diskussionsverlauf:
BM Schneucker erklärt, dass eine mögliche Befangenheit von Gemeinderätin
Koska, als Anwohnerin des neuen Wohngebietes „Kandergrundes“, überprüft
wurde. Aufgrund der Bestimmungen des § 18 Abs. 3 GemO liegt keine Befangenheit von  Gemeinderätin Koska vor.
 
Anschließend begrüßt BM Schneucker Herrn Färber von der Stadtbau Lörrach. Herr Färber stellt dem Gremium den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Kandergrund“ anhand eine Power-Point Präsentation vor.
 
GR Krebs und weitere Gemeinderäte sprechen sich gegen die vorgesehene „Klinkerfassade“ (Ziegelsteinfassade) aus.  GR Krebs schlägt vor, bis zur endgültigen Entscheidung nochmals 3-4 Beispiele für eine Putzfassade anzuschauen.
BM Schneucker schlägt daraufhin vor, die vorgesehene „Klinkerfassade“ zunächst einmal aus dem Bebauungsplanentwurf zu nehmen und über die Gestaltung der Fassade später abzustimmen.
 
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag von Herrn BM Schneucker einstimmig zu.
 
GR Koska beantragt, dass vorgesehene vierstöckige Wohngebäude, direkt am Birkenweg, seitlich an die Kreuzung von Birkenweg und der Straße „Am Sportplatz“  zu verlegen.
Herr Färber erklärt, dass das viergeschossige Gebäude am Birkenweg nochmals geprüft und als verträglich erachtet wurde. Der Abstand zur Bestandsbebauung beträgt rund 30 Meter, so dass nicht mit übermäßigen Einschränkungen zu rechnen sind. Ebenso dient das Gebäude im Wohngebiet als Gegenstück zum viergeschossigen Wohnhaus am Kanderweg. Herr Färber empfiehlt daher, dem vorgesehenen Entwurf zuzustimmen.
 
Anschließend erfolgt eine Abstimmung des Gremiums über den Antrag eines 3-geschossigen Wohngebäudes am Birkenweg:
 
Abstimmungsergebnis:    1 ja
                                     3 Enthaltungen
                                     7 nein
 
Der Antrag  „Bau eines 3-geschossigen Gebäudes“, direkt am Birkenweg, wird durch den Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Eine endgültige Entscheidung über den Standort und Größe des Gebäudes soll im Mai nach der öffentlichen Offenlage fallen.
 
GR Städtler verweist auf die planungsrechtlichen Festsetzungen, Punkt Nr. 1 „Art der baulichen Nutzung“. Sie spricht sich gegen die Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke aus.
Des Weiteren merkt GR Städtler an, dass eine größere Anzahl an kleinere Wohnungen (1-Zimmerwohnungen) für alleinstehende und ältere Menschen berücksichtigt werden sollten. Auch sollte mehr bezahlbarer Wohnraum für Bedürftige geschaffen werden.
Herr Färber erläutert, dass die Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke im Wohngebiet sinnvoll wäre. Denn nur im „allgemeinen Wohngebiet“ könnte auch bei Bedarf ein Pflegedienst oder ein Café angesiedelt werden.
BM Schneucker erklärt, dass er gute Möglichkeiten sieht, sowohl bezahlbaren Wohnraum anzubieten, als auch Einnahmen durch einen Grundstücksverkauf zu erzielen.
 
GR Koska verweist auf den Punkt 4. „Werbeanlagen“. Ihrer Ansicht nach sollten nur unbeleuchtete Werbeanlagen zulässig sein.
BM Schneucker schlägt vor, die Regelung für beleuchtete Werbeanlagen in der Örtlichen Bauvorschrift zu ändern und durch unbeleuchtete Werbeanlagen  einzuschränken.
 
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag von Herrn BM Schneucker zu.
 
 
GR Baumert verweist auf die im Entwurf vorgeschlagenen Gestaltungs- und Kostenkriterien. Er merkt an, dass mit den jetzigen festgelegten Ausstattungskriterien kein kostengünstiges Bauen möglich ist. Des Weiteren weist er daraufhin, dass die vorgeschlagene Dachneigung von 10% nicht üblich sei.
BM Schneucker erklärt, dass bei den vorgeschlagenen Gestaltungselementen die mit Mehrkosten verbundene „Klinkerfassade“ zunächst einmal aus dem Bebauungsplanentwurf genommen wurde. Er habe dadurch keine Bedenken, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Herr Färber erklärt, dass die Dachneigung von 10% nochmals überprüft wird und entsprechend geändert wird.
 
BM Schneucker spricht das Thema „Kreuzung Birkenweg/Am Sportplatz an. Er betont, dass es hier zwingend notwendig sei, einen verkehrssicheren Übergang für Kinder, Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. Deshalb schlägt er vor, Tempo 30 anzuordnen und eine Querungshilfe zu schaffen. Die Planungen  für das Vorhaben werden zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgestellt.
 
 
Beschluss:
  •  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Kandergrund“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.
  •  Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Kandergrund“ gemäß der beigefügten Vorlage. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
 
Die Beschlussfassung erfolgt unter folgenden Änderungen und Ergänzungen:
  • Die vorgesehene Festsetzung für die Herstellung der Fassade mit „Ziegelmauerwerk“ wird aus den örtlichen Bauvorschriften genommen.
  • Über die Gestaltung der Fassade wird das Gremium zu einem späteren Zeitpunkt nochmals beraten und abstimmen.
  •  Werbeanlagen sind nur „unbeleuchtet“ zulässig
  • Die zulässige Dachneigung von 10 Grad wird nochmals überprüft und im Bebauungsplan entsprechend geändert.
 
Einstimmig angenommen
 
4.Bekanntgaben
BM Schneucker informiert über die Entscheidung aus nicht-öffentlicher Sitzung zum Abbruch des Gebäudes  in der Hauptstraße 31. Für den Abriss des Gebäudes im Sanierungsgebiet wurde ein Auftrag an die Firma Zimmermann in Höhe von 49.000 € erteilt.
 



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