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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeindereatssitzung vom 23.05.2019



1.Bebauungsplan Kreisverkehr L 134 / Blauenstraße als beschleinigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gem. § 2, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB


 I.      Planungsanlass
Seitens der Gemeinde Binzen gibt es bereits seit einigen Jahren Überlegungen, den Knotenpunkt am Ortseingang von einer Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz  umzubauen. Wesentlicher Wunsch seitens des Gemeinderates ist es dabei, die Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu erhöhen und das Unfallrisiko durch das gestiegene Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Zur Realisierung des Kreisverkehrs soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
 
Folgende Ziele sollen mit dem Umbau erreicht werden:
  • Verbesserung der Verkehrsqualität (heute Qualitätsstufe F, zukünftig B)
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Verbesserung des Verkehrsabflusses und Reduzierung der Rückstaulängen und Wartezeiten insbesondere vom Bahnübergang Kandertalbahn
  • Keine negativen Auswirkungen auf den Bahnübergang der Kandertalbahn
  •  Verkehrssichere Führung der Fußgänger und der Radfahrer
  •  Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten am Ortsteingang Binzen
  • Umsetzung des verkehrsstädtebaulichen Konzepts der Gemeinde Binzen
  • Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 4.000 qm. Es werden Verkehrs- und Grünflächen ausgewiesen.
II.     Verfahren
Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich, daher kann das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Damit kann die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Behörden nach § 4 (1) BauGB entfallen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung später angepasst.
Vor diesem Hintergrund sind nach § 13 Abs. 3 BauGB eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht erforderlich. Auch von einem Monitoring nach § 4c BauGB wird damit abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird nach der Bekanntmachung für die Dauer mindestens 30 Tagen offengelegt und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt. Im Anschluss daran werden die Stellungnahmen gesammelt und einer Abwägung unterzogen. Den Beschluss über die Abwägung fällt der Gemeinderat.
 
Beschluss:
  • Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreisverkehr L134 / Blauenstraße“ gem. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a  BauGB. Hierbei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.
  • Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Kreisverkehr L134 / Blauenstraße“ gemäß der beigefügten Vorlage. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
 Einstimmig angenommen
 

2.Konzeptvergabe "Kandergrund"
 
Die organische Entwicklung des Gebiets „Im Kandergrund“ gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinde Binzen in den nächsten Jahren. Auf einer Gesamtfläche von ca. 19.400 qm soll ein neues Wohngebiet mit Wohnraum für mindestens 300 Personen entstehen. Darin liegt eine ebenso große Chance wie Herausforderung für die Gemeinde Binzen. Von zentraler Bedeutung ist die Integration des neuen Wohngebiets in die Dorfgemeinschaft. Das kann nur gelingen, wenn die Entwicklung des Gebiets als ein Projekt von Binzen und für Binzen begriffen, gestaltet und gelebt wird. Das neue Wohngebiet soll auswärtigen Interessenten, aber auch unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie ansässigen Unternehmen Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten bieten.
Der notwendige planungsrechtliche Rahmen für die angestrebte Entwicklung wird durch die Bauleitplanung gesetzt. Da die Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan begrenzt sind, setzt sich die kommunale Aufgabenstellung in der Vermarktung der Grundstücke fort.
Dabei ist zum einen die wirtschaftliche Notwendigkeit zu bedenken, die erheblichen Ausgaben für das neue Sportplatzgelände zu refinanzieren. Zum anderen muss der Qualität der Entwicklung eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bei der Auswahl der Projekte, die Unternehmen oder Privatpersonen im „Kandergrund“ umsetzen sollen, sollte – unter anderem – deren Nutzen für die gesamte Dorfgemeinschaft und die Gemeinschaft in dem neuen Wohngebiet berücksichtigt werden. Der 2017 prämierte Rahmenplan und der Gestaltungsleitfaden von rheinflügel severin Architekten und silands landschaftsarchitektur bieten hierfür eine hervorragende planerische Grundlage, beinhalten aber keine zwingenden Vorgaben.
 
Die nutzerorientierten Zielsetzungen sollen im Rahmen eines sogenannten „Konzeptvergabeverfahrens“ entwickelt und umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe von Grundstücken, bei dem qualitative Kriterien die entscheidende Rolle spielen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Es gilt, das richtige Verfahrenskonzept für Binzen zu finden und festzulegen. Die Verwaltung strebt eine Gestaltung an, die möglichst gut auf die Bedürfnisse von Binzen zugeschnitten ist, rechtlich nicht zu kompliziert wird und mit angemessenem Aufwand durchgeführt werden kann.
 
 
Eckpunkte sind:
  • Die Grundstücke werden mindestens zum Marktwert veräußert; der Marktwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen vor dem Beginn des Konzeptvergabeverfahrens bestimmt.
  • Die Auswahl der Grundstückserwerber erfolgt nach rein qualitativen Kriterien.
  • Das Verfahren ist offen angelegt. Es können sich prinzipiell Einzelpersonen, Familien, Baugruppen und Bauträger bewerben.
  • Die Kriterien werden so gewählt, dass Raum für einen Ideenwettbewerb entsteht, der eine gewisse Vielfalt und möglichst gute Ergebnisse für Binzen verspricht.
  • Die Veräußerung der Grundstücke wird nicht mit Beschaffungsvorhaben der Gemeinde (z. B. kommunales Wohnhaus, kommunale Belegrechte für Wohnungen) kombiniert. Das schließt aber nicht aus, dass die Gemeinde Binzen im neuen Gemeindegebiet selbst attraktiven und bezahlbaren Wohnraum schafft.
  • Das Vermarktungsverfahren wird sachlich und zeitlich möglichst so abgeschichtet, dass die Aufgaben überschaubar und beherrschbar bleiben.
  •  Zur Unterstützung der Gemeinde werden fachliche und rechtliche Berater hinzugezogen.
 Zur Vorbereitung der Konzeptvergabe sollte zeitnah ein Sachverständiger für die Grundstücksbewertung hinzugezogen werden. Dabei bietet sich ein gestuftes Vorgehen an. Zunächst ist eine Grundlagenermittlung durchzuführen. Die konkrete Ermittlung der Grundstückspreise sollte erst erfolgen, wenn die Gestaltung der Konzeptvergabe und die Bebauungsplanung abschließend feststehen.
Des Weiteren soll eine Markterkundung durchgeführt werden. Ziel der Markterkundung ist es, einerseits über die geplante Vermarktung zu informieren und andererseits in Erfahrung zu bringen, wer Interesse hat, sich mit einem eigenen Projekt an der Entwicklung zu beteiligen und welche konzeptionellen Vorstellungen und Ideen insoweit bestehen. Zur Strukturierung der Markterkundung dient ein auf das Gebiet „Im Kandergrund“ zugeschnittener Fragenkatalog. 
Die Erkenntnisse aus der Markterkundung bilden die Grundlage für die Festlegung des Verfahrenskonzepts. Das Konzept umfasst insbesondere die Festlegung, welche Flächen in welcher Reihenfolge in welchem Prozedere und nach welchen Kriterien vergeben wird. Im Verfahrenskonzept wird auch beschrieben, wer die Bewertung eingehender Bewerbungen zum Erwerb von Grundstücksflächen vornimmt, und wie die Ergebnisse des Vergabeverfahrens vertraglich gesichert werden können.
Sobald das Verfahrenskonzept konkretisiert ist, sollte der im Entwurf vorliegende Bebauungsplan „Im Kandergrund“ nochmals darauf überprüft werden, ob er hinreichenden Spielraum für die Konzeptvergabe lässt. Der Satzungsbeschluss sollte daher noch zurückgestellt werden. Zeit geht dadurch nicht verloren.
Zur Vorbereitung des Konzeptvergabeverfahrens gehört es auch, die Öffentlichkeit sachgerecht und zielgerichtet zu informieren. Neben Informations- und ggfs. Fortbildungsveranstaltungen sollte ein Internetangebot aufgebaut werden.
Die endgültige Entscheidung über das Verfahrenskonzept liegt beim Gemeinderat. Die Verwaltung wird den Gemeinderat über das Ergebnis der Vorbereitungen regelmäßig informieren und ihm das ausgearbeitete Verfahrenskonzept zur Entscheidung vorlegen.
 
BM Schneucker erklärt, dass es bei der Konzeptvergabe um ein wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe von Grundstücken handelt, bei dem qualitative Kriterien die entscheidende Rolle spielen. Er betont, dass die Grundstücke mindestens zum Marktwert veräußert werden sollen.
Favorisiert ist  eine Bebauung in mehreren Bauabschnitten. Zum einen, damit Binzen nicht zu schnell wächst, zum anderen, weil man die Erfahrungen mit der Konzeptvergabe dann erst einmal testen kann. Als Erstes soll mit der  Bebauung von Hof 1 begonnen werden und später die beiden anderen Höfe 2 + 3. Anhand der Ergebnisse von Hof 1 sollen die Vorgaben dann nochmals überprüft werden.
 
GR Baumert ist der Meinung, dass es sinnvoll wäre,  eine Konzeptvergabe erst einmal nur für die Bebauung von Hof 1 zu beschließen. Seiner Meinung nach, sollte die Beschlussvorlage nur mit einer Konzeptvergabe für Hof 1 ergänzt werden.
 
Des Weiteren merkt er an, dass nach seiner Auffassung beim Vergabeverfahren keine Architekten auf die Bewerberliste gehören.
BM Schneucker erklärt, dass die Bezeichnung „Architekten“ aus der Power-Point gestrichen  wird.
 
GR Vollmer betont, dass es klar sein muss, welches Konzept für das gesamte Planungsgebiet verfolgt wird. Zunächst einmal sollte ein einheitliches Konzept für das gesamte Gelände beschlossen werden.
 
GR Städtler spricht sich für eine Konzeptvergabe für alle 3 Höfe aus. Des Weiteren betont sie, dass bezahlbarere Wohnraum und soziale Kriterien sehr wichtig sind.
BM Schneucker erklärt, dass die Gemeinde bezahlbaren Wohnraum schaffen will, d. h. mindestens 10% unter der ortsüblichen Miete bleiben. Zudem ist ein gutes Energiekonzept geplant.
 
GR Huber erkundigt sich nach der Zeitschiene des Projektes.
BM Schneucker antwortet, dass eine sukzessive Bebauung geplant ist, beginnend mit dem Bau von Hof 1.
 
GR Krumm sieht die Aufstellung eines Gesamtkonzeptes ebenfalls für sinnvoll. Ebenso betont er, dass die Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit wichtiger sei als Geld.
BM Schneucker sieht in diesen Punkten keine Bedenken, da hierauf großen Wert gelegt wird.
 
GR Hagen fragt nach, inwieweit von dem Wettbewerbsergebnis noch gewisse Vorgaben und Regeln für das Projekt gelten um keine „Villa Kunterbunt“ in dem Gebiet zu bekommen.
Herr Färber sieht diesbezüglich keine Bedenken. Das Areal wird auf jeden Fall wiederzuerkennen sein.
 
BM Schneucker schlägt vor, keine Änderung des Beschlussvorschlages vorzunehmen. Die einzelnen Wortmeldungen der Gemeinderäte werden protokolliert und anschließend aufgearbeitet.
 
Der GR stimmt o. g. Vorschlag einstimmig zu.
 
Beschluss:
  •  Die Vermarktung und Entwicklung der Grundstücke in dem Gebiet „Im Kandergrund“ erfolgt im Wege der Konzeptvergabe unter Berücksichtigung der in der Sitzungsvorlage dargestellten Eckpunkte.
  •  Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzeptvergabeverfahren vorzubereiten. Dies umfasst insbesondere die Beauftragung eines Sachverständigen zur Grundstückswertermittlung sowie die Vorbereitung und Durchführung einer Markterkundung.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat über die Ergebnisse der Vorbereitungen nach Ziff. 2 zu berichten und Vorschläge zur Gestaltung des Konzeptvergabeverfahrens zur Entscheidung vorzulegen.
Einstimmig angenommen
 
3.Sportareal "West"
- Ausgleichsmaßnahme Kander
 

Neubau Sportanlage in Binzen 
Tiefbau, Sportanlagenbau, Elektro (Flutlicht), Landschaftsbauarbeiten, Ausgleichsmaßnahmen 

  
Der Bau der o.g. Gewerke schreitet zügig voran. Die Aufträge sind teilweise schon schlussgerechnet. 
Die derzeit vergebenen Gewerke liegen 160.000,00 €
unter den für 2019 veranschlagten Kosten (Kostenberechnung). 
  
Wir betrachten es als sinnvoll und auch als kostenminimierend,  
wenn wir im Zuge der bereits bestehenden Aufträge folgende Leistungen anhängen: 
  
Fa. Vogel            75.000,00 €
Fertigstellung Kander-Seitenarm 
Sicherung der Kanderöffnung mit Flußbausteinen 
Gewässerausbau im Kander-Seitenarm 
Herstellung Landwirtschaftsweg entlang der Sportanlage 
Kabelverlegung (unbekanntes, gefundenes Kabel)      8.000,00 €
  
Fa. Stücklin 
Bepflanzungsarbeiten Kander-Seitenarm     4.000,00 €
  
Bei Beauftragung der vorgenannten Leistungen erhalten wir die noch einigermaßen günstigen Einheitspreise der Ausschreibung 
von 2017, weiterhin entfallen bei vorgezogener Beauftragung die Baustelleneinrichtung/Baustellenräumung für die vorgenannten Gewerke. 
  
Kosteneinsparung netto per 31.12.2019    73.000,00 €
  
Die für 2020 benötigten Baumittel für Ausgleichsmaßnahme "Kander" in Höhe von 156.000,00 € werden somit nicht mehr benötigt. 
   
Somit wird für die Baumaßnahme insgesamt eine Einsparung von  229.000,00 € erwartet. 
  
Alle vorgenannten Kosten sind netto; Die Einsparung mit MwSt beträgt also 272.000,00 €.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt  einer Beauftragung der vorgenannten Leistungen für die Baumaßnahme „Sportareal West/Ausgleichsmaßnahme Kander“ zu.
 
Einstimmig angenommen
 
4.Bekanntgaben
 
BM Schneucker bedankt sich beim Gemeinderat für die konstruktive und gute Zusammenarbeit in der letzten Periode und wünscht den Kanditaten für die anstehende Gemeinderatswahl am 25.05.2019 alles Gute.
 



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