Gemeindenachricht
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019
16.05.2019
1.Antrag auf Bauvorbescheid Birkenweg 16
- Anbau an das bestehende Wohnhaus
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Bauvoranfrage, Anbau an das bestehende Wohnhaus zu. Eine notwendige Befreiung wird aufgrund der besonderen Lage des Baufensters sowie der Sondersituation der Familie erteilt.
2.Antrag auf Baugenehmigung Webergasse 1/1
- Neubau eines Wohnhauses
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Neubau eines Einfamilienhauses zu.
3.Antrag auf Baugenehmigung Hermann-Daur-Weg 18
- Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage
Stadtplaner Färber stellt den Bauantrag vor, dieser liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südliche Ortserweiterung“ mit Rechtskraft vom 22.06.1964.
Für die Erteilung einer Baugenehmigung sind mehrere Befreiungen erforderlich:
- Das Gebäude liegt nicht an den festgesetzten Baufluchten
- Die Bebauung überschreitet geringfügig die zulässige GRZ
- Die Traufhöhe des Gebäudes liegt mit 8,74 über der zulässigen Höhe für ein zweigeschossiges Gebäude von 6,50 m.
Der Bauantrag wird vertagt, da noch Abklärungen zu treffen sind.
4.Stromkonzession
- Vergabe
BM Schneucker erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen (Kommunalbeirat bei der badenova)und übergibt an den BM-Stellvertreter Krebs. BM Schneucker verlässt den Sitzungssaal.
Herr Krebs erläutert die Vorlage.
Der Gemeinderat stimmt mit einer Enthaltung folgenden Beschlüssen zu:
1. Der Gemeinderat macht sich nach eigener Würdigung der eingegangenen Angebote die von den Rechtsanwälten Gersemann & Kollegen erstellte Vergabeempfehlung zu eigen und bepunktet die Angebote . Der Gemeinderat entscheidet sich auf dieser Grundlage, das Angebot der bnNETZE GmbH vom 18.10.2018 auf Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages anzunehmen.
2. Der Gemeinderat hat das Gutachten nach § 107 GemO zu dem von der bnNETZE GmbH angebotenen Strom-Konzessionsvertrag zur Kenntnis genommen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Gesetzmäßigkeitsbestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht und Ablauf der Fristen gemäß § 47 Abs. 6 EnWG den Strom-Konzessionsvertrag mit der bnNETZE GmbH abzuschließen. Zu Änderungen des vorliegenden Strom-Konzessionsvertrages ist der Bürgermeister befugt, soweit sie redaktioneller Natur sind, Vorgaben der Kommunalaufsicht entsprechen oder soweit sie nicht wesentliche Vertragsinhalte grundlegend verändern.
5.Bekanntgaben
BM Schneucker gibt bekannt, dass beim neuen Buswartehäuschen am Dreispitz heute das Glas montiert wurde.
Bezüglich des Buswärtehäuschens auf der gegenüberliegenden Seite bei der Fa. Glatt teilt er mit, dass der Zweckverband der Kandertalbahn das Aufstellen untersagt hat, weil die Sichtdreiecke nicht eingehalten werden.
BM Schneucker wird in einer der nächsten Sitzungen einen neuen Standort vorschlagen.
Bürgermeisteramt Binzen