Gemeindenachricht
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.07.2018
17.08.2018
1. Annahme von Spenden
Beschluss:
Die Annahme der Spende vom Frauenchor Binzen über 100,-- €, sowie die Spende von der Rebkultour in Höhe von 1.000,-- € für die Freiwillige Feuerwehr Binzen, Jugendfeuerwehr, wird genehmigt.
Einstimmig angenommen
4. Antrag auf Baugenehmigung Neumattenweg, Neubau
einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle mit
Kühlräumen
Beschluss:
Dem Bauantrag Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle mit Kühlraum, Flst.-Nr.: 8419 wird zugestimmt.
Einstimmig angenommen
5. Antrag auf Baugenehmigung Konrad-Zuse-Straße 5,
Aufstockung der eingeschossigen Eingangshalle,
Erweiterung auf der Nordseite, EG
Beschluss:
Dem Bauantrag für die Aufstockung der eingeschossigen Eingangshalle, Erweiterung des Trainingsbereiches auf der Nordseite EG der Firma Josko Fitness GmbH wird zugestimmt.
Einstimmig angenommen
6. Antrag auf Baugenehmigung Niederfeld 1, Errichtung
einer Gartenhütte und Aufstellung eines Bauwagens
Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung im Niederfeld 1, zur Einrichtung eines Hofkindergartens mit einer Gartenhütte sowie einem Bauwagen Flst. 8519, 8520 wird zugestimmt.
Einstimmig angenommen
7.Ablauf der Stromkonzession - Neue Vergabe
- Neues Vergabeverfahren
- Auswahlkriterien
Beschluss:
1. Den Auswahlkriterien und deren Gewichtung für die Vergabe
der Stromkonzession (Abschluss eines Wegenutzungsvertrag-
es für das Betreiben des Stromversorgungsnetzes der allge-
meinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Binzen) zuge-
stimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Konzessions-
vergabeverfahren durchzuführen. Dabei kann die Verwaltung die
Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg, mit der
Übernahme der verfahrensleitenden Stelle beauftragen. Die
Verwaltung ist berechtigt, soweit dies aus rechtlichen Gründen
notwendig oder angezeigt ist, Auswahlkriterien, deren
Gewichtung, die zugrunde gelegte Bewertungsmethodik sowie
die Verfahrensgestaltung anzupassen. Der Gemeinderat wird
über das Verfahren auf dem Laufenden gehalten.
3. Die Auswahlentscheidung über den Neukonzessionär trifft der
Gemeinderat.
Einstimmig angenommen
Bürgermeisteramt Binzen