Corona

Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.07.2018


1. Annahme von Spenden
 

Beschluss:
Die Annahme der Spende vom Frauenchor Binzen über 100,-- €, sowie die Spende von der Rebkultour in Höhe von 1.000,-- € für die Freiwillige Feuerwehr Binzen, Jugendfeuerwehr, wird genehmigt.
 
Einstimmig angenommen
 
 4. Antrag auf Baugenehmigung Neumattenweg, Neubau
    einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle mit
    Kühlräumen
 

Beschluss:
Dem Bauantrag Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle mit Kühlraum, Flst.-Nr.: 8419 wird zugestimmt.
 
Einstimmig angenommen
 
5. Antrag auf Baugenehmigung Konrad-Zuse-Straße 5,
   Aufstockung der eingeschossigen Eingangshalle,     
   Erweiterung auf der Nordseite, EG

 
Beschluss:
Dem Bauantrag für die Aufstockung der eingeschossigen Eingangshalle, Erweiterung des Trainingsbereiches auf der Nordseite EG der Firma Josko Fitness GmbH wird zugestimmt.
 
Einstimmig angenommen
 
 6. Antrag auf Baugenehmigung Niederfeld 1, Errichtung
    einer Gartenhütte und Aufstellung eines Bauwagens

 
Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung im Niederfeld 1, zur Einrichtung eines Hofkindergartens mit einer Gartenhütte sowie einem Bauwagen Flst. 8519, 8520 wird zugestimmt.
 
Einstimmig angenommen
 
7.Ablauf der Stromkonzession - Neue Vergabe
- Neues Vergabeverfahren
- Auswahlkriterien

Beschluss:
 
1.  Den Auswahlkriterien und deren Gewichtung für die Vergabe  
     der Stromkonzession (Abschluss eines Wegenutzungsvertrag-
     es für das Betreiben des Stromversorgungsnetzes der allge-
     meinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Binzen) zuge-
     stimmt.
 
2.  Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Konzessions-
    vergabeverfahren durchzuführen. Dabei kann die Verwaltung die
    Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg, mit der
    Übernahme der verfahrensleitenden Stelle beauftragen. Die
    Verwaltung ist berechtigt, soweit dies aus rechtlichen Gründen
    notwendig oder angezeigt ist, Auswahlkriterien, deren
    Gewichtung, die zugrunde gelegte Bewertungsmethodik sowie
    die Verfahrensgestaltung anzupassen. Der Gemeinderat wird
    über das Verfahren auf dem Laufenden gehalten.
 
3.  Die Auswahlentscheidung über den Neukonzessionär trifft der
    Gemeinderat.
 
Einstimmig angenommen
  
Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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