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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.06.2018


1 .Information zum Regenklärbecken Behelfsausfahrt A 98

Bürgermeister Schneucker begrüßt zu diesem Tagesordnungs-punkt Herrn Gassenmeier vom Regierungspräsidium Freiburg, Dienstsitz in Bad Säckingen.
Herr Gassenmeier vom Regierungspräsidium Freiburg informiert zum aktuellen Stand der Arbeiten für das Regenklärbecken an der Behelfsausfahrt der A 98.
Er berichtet, dass an der Hauptstraße/L 134 neben der Autobahn-Behelfsausfahrt ein Regenklärbecken für das Oberflächen-Abwasser von der Autobahn gebaut werden soll. Aufgrund des Grundwasserstandes wird sich der Bau vermutlich bis ins nächste Jahr verzögern.
 
2.Sanierungsgebiet "Ochsenbrunnen" - Erweiterung des Sanierungsgebietes

Der Gemeinderat beschloss im November 2017 auf Grundlage der durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen die Ausweisung des Sanierungsgebiets „Ochsenbrunnen“.
Nach dem Beschluss und der Bekanntmachung der Satzung wurde zunächst eine Informationsveranstaltung für die im Gebiet liegenden Grundstücke und Gebäude angeboten, an der viele Eigentümer teilnahmen. Im Anschluss konnten mit mehreren Eigentümern Besichtigungstermine vereinbart werden, bei denen der konkrete Modernisierungsbedarf ermittelt wurde. Nach der ersten Bestandsaufnahme besteht die Möglichkeit, dass noch in diesem Jahr erste Modernisierungen angegangen werden.
Neben den privaten Modernisierungen zeichnen sich nun auch rund um das Rathaus Veränderungen ab, die durch die Instrumente des Sanierungsrechts unterstützt werden können: zunächst soll ein Gebäudeteil für Veranstaltungen sowie Vereinsnutzung denkmalgerecht modernisiert werden. Hierzu gehört neben inneren Baumaßnahmen u.a. auch der Bau einer neuen Erschließung samt Aufzug.
Darüber hinaus soll nach dem Umbau mittelfristig auch der Innenhof des Rathausareals neu gestaltet werden. Hierbei würde es dem Ortsbild deutlich zu Gute kommen, wenn eine durchgängige Gestaltung des Innenhofs bis zum Rathausplatz erfolgen könnte.
Um diese Maßnahmen entsprechend durchführen zu können, soll das Sanierungsgebiet entsprechend des beigefügten Lageplans erweitert werden. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Daher kann von zusätzlichen vorbereitenden Untersuchungen abgesehen werden.
 
Beschluss:


1.  Der Gemeinderat beschließt für das erweiterte Gebiet
     entsprechend des Lageplans vom 29.05.2018 die Erweiterung 
     der Sanierungssatzung „Ochsenbrunnen“ entsprechend. Die
     Sanierungsmaßnahme ist im umfassenden Verfahren unter
     Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
     durchzuführen.
2.   Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ochsenbrunnen“ sind 
     bis 30.04.2026 durchzuführen.
 
Einstimmig angenommen

 
Bürgermeisteramt Binzen



  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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