Gemeindenachricht
Bericht über die öffentliche Gemeinderatsitung vom 09.11.2017
12.12.2017
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.11.2017
1. Sanierungsgebiet „Ochsenbrunnen“
- Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes
1. Der Gemeinderat stimmt dem Bericht über das Ergebnis der
durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet
„Ochsenbrunnen“ einstimmig zu.
2. Der Gemeinderat beschließt für das Gebiet entsprechend des
Lageplans vom 04.10.2017 die Sanierungssatzung
„Ochsenbrunnen“. Die Sanierungsmaßnahme ist im
umfassenden Verfahren unter Anwendung der besonderen
sanierungsrechtlichen Vorschriften durchzuführen
3. Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ochsenbrunnen“ sind
bis 30.04.2026 durchzuführen.
4. Für private Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
„Ochsenbrunnen“ gelten die Modernisierungsrichtlinien
2. Stationäre Messanlage am Ortsausgang Richtung „Lucke“
1. Der Gemeinderat stimmt einem Messplatz in der Hauptstraße
an der Ortsausfahrt Richtung „Lucke“ zu. Der genaue Standort
ist zwischen dem Landkreis und der Gemeinde abzustimmen.
2. Es ist eine bauliche Lösung zur Reduzierung der
Geschwindigkeit anzustreben und mit dem Landkreis
abzustimmen.
3. Der Messplatz ist nach Umsetzung einer baulichen Lösung
wieder abzubauen.
3. Bekanntgaben
- Petition „Rettet den Dreispitz“
BM Schneucker berichtet über eine positive Entscheidung des Petitions-ausschusses. Die Vorsitzende des Petitionsaus-schusses des Landes hat mitgeteilt, dass weiterhin das Still-halteabkommen gilt. Daher werden bis zur abschließenden Beratung und Entscheidung des Petitionsausschusses keine weiteren Schritte erfolgen. Der Petitionsausschuss wird voraus-sichtlich beschließen, zunächst einen Vorort Termin am Kreisel durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung des Petitionsaus-schuss ist dann für Januar 2018 geplant.
BM Schneucker erklärt, das die Unterschriftenaktion zur Online-Petition „Rettet den Dreispitz“ seit dem 06.11.2017 beendet ist. Insgesamt haben rund 5.300 Personen gegen den Abriss der Kreisel-Skulptur unterschrieben, davon waren 857 Personen aus Binzen.
4. Allgemeine Fragen
- Ortsverbindungsstraße Fischingen/Binzen
Auf die Frage von GR Huber berichtet BM Schneucker, dass festgestellt wurde, dass der Straßenuntergrund nur für eine bestimmt Anzahl an LKW´S geeignet ist. Untersuchungen ergaben, dass täglich zweieinhalbmal so viele LKW´S auf der Straße fahren als zulässig ist. Um die Zahl der LKW-Fahrzeuge zu reduzieren, soll die Straße nur für den Anliegerverkehr befahren werden dürfen. Dies könnte eine Verlagerung des Verkehrs auf die B 3 bedeuten. Am 23.11.2017 soll im Ge-meindeverwaltungsverband beschlossen werden, wie die Ortsverbindungsstraße saniert werden soll.