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Wer macht was?


Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse auch gemeldet ist. 

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.

Frau Ulrike Egenhofer [ ]
Telefon: 0 76 21 / 66 08 14 Adresse
Fax: 0 76 21 / 66 08 30 Öffnungszeiten
 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Personalausweis, Reisepass und/oder Kinderausweis

- eine schriftliche Bevollmächtigung, wenn eine dritte Person für Sie die Melde- oder Aufent-
  haltsbescheinigung besorgt.

 

.
Die Gebühr beträgt 5,00 €.


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Gemeindeverwaltung 79589 Binzen : Am Rathausplatz 6 : Tel. 0 76 21 / 66 08-51 : E-Mail
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