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Home » Aktuelles » Mitteilungsblatt » Bericht Gemeinderatssitzung, 26.10.2006

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 26.10.2006

1. Kindergarten
- Erfahrungsbericht über verlängerte Öffnungszeiten mit Mittagessen
In der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2005 hatte Gemeinderat Hanspeter Vollmer beantragt, nach Ablauf des ersten Kindergartenjahres mit verlängerten Öffnungszeiten und Mittagessen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Dieser sollte sich auch darauf beziehen, ob bei der Erhebung der Kindergartenbeiträge die soziale Komponente noch stärker beachtet werden könnte.

Die Elternbeiträge in den Kindergärten in Binzen betragen seit 01.09.2005:

Erstkind 73,00 € Mittagessen 20,00 € pro Tag/Monat
Zweitkind 43,00 € Mittagessen 10,00 € pro Tag/Monat
(Zweitkinder gleichzeitig im Kindergarten)
Drittkind beitragsfrei

Im vergangenen Kindergartenjahr hat das Landratsamt Lörrach, Dezernat Jugend- und Soziales, für vier Kinder den Kindergartenbeitrag übernommen. In zwei weiteren Fällen hat die Gemeinde entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates bei der Einführung des Mittagessens nur 50 % der festgesetzten Kosten erhoben. Wie festgelegt, wurde die Entscheidung vom Bürgermeister nach Rücksprache mit dem Schulleiter (bei der Verlässlichen Grundschule) bzw. der Kindergartenleiterin getroffen.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die bei uns praktizierte Verfahrensweise bewährt.

Eine weitergehende Sozialstaffelung würde sich als problematisch erweisen. Herr Wild, der Leiter des Fachbereiches Jugend im Landratsamt, hat auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass eine fundierte Berechnung sehr aufwändig sei. Nach seiner Erfahrung ändert sich häufig etwas an den Einkommensverhältnissen (z.B. zusätzlicher 400-Euro-Job, Frauen würden etwas dazuverdienen oder arbeitslos werden). Auch gäbe es bei der Feststellung des Bruttoeinkommens häufig Probleme. Aus seiner Sicht wäre eine weitergehende Sozialstaffelung ohne zusätzlichen Personalaufwand nicht möglich. Es bestünde auch die Gefahr, dass mehr Unfrieden als soziale Gerechtigkeit geschaffen würde. Das Hauptproblem liege darin, dass das Einkommen genau definiert werden müsse, um eine gerechte Handhabung vornehmen zu können. Gleichzeitig unterliege das Einkommen jedoch dem Steuergeheimnis.

Als einzige Kommune im Landkreis Lörrach hat Schopfheim eine weitergehende Sozialstaffelung eingeführt. Zur Durchführung müssen von den Eltern Einkommensunterlagen vorgelegt werden. Die Einschätzung von Herrn Wild zum Arbeitsaufwand für die Verwaltung wurde bestätigt. Nach der Regelung dieser Gemeinde können Zuschüsse von 5 bis 25 Euro gewährt werden, wenn das Jahreseinkommen unter 55.000 € brutto liegt. Bei der Staffelung werden Kinder unter 16 Jahren berücksichtigt.

Andere Kommunen, die ursprünglich eine differenziertere Sozialstaffelung angestrebt hatten, haben davon abgesehen, weil der Verwaltungsaufwand als zu hoch eingeschätzt wird.

Aus Sicht von Herrn Wild wäre es wesentlich einfacher und dennoch im Sinne der Antragstellung effektiv, wenn bei der Zweitkinderregelung die soziale Komponente noch stärker berücksichtigt würde.

Anzumerken ist noch, dass die in Binzen eingeführten Neuerungen (Verkürzung der Schließzeiten um 5 Tage, versetzte Ferienregelung mit möglichem Besuch im anderen Kindergarten, Ausdehnung der verlängerten Öffnungszeiten bis 14.15 Uhr mit Mittagessen) zu einer deutlichen Verbesserung der Situation für berufstätige Eltern geführt. Die Zahl der Mittagessen hat sich seit Oktober 2005 von 94 pro Woche auf 111 pro Woche erhöht. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der Verwaltungsaufwand sich dadurch bereits spürbar erhöht hat.

Auf Antrag von Gemeinderat Hanspeter Vollmer wurde bei der Zweitkinderregelung die soziale Komponente noch stärker berücksichtigt. Ab 1. Januar 2007 werden Kinder bis 16 Jahre bei der Zweitkinderregelung berücksichtigt.

2. Jugendförderung
- Verteilung der Mittel für Einzelförderung
Entsprechend den eingegangenen Anträgen erhält der Tennisclub Binzen 400 € und der Skiclub Binzen 200 €.

3. Betriebsplanung Forst für den Binzener Wald
Die Betriebsplanung Forst für den Binzener Wald beläuft sich auf 5.045 € bei den Einnahmen und 4.845 € bei den Ausgaben. Somit besteht ein Überschuss von 200 €.

4. Antrag auf Baugenehmigung Mühlenstraße 26
- Umbau des Gästehauses
Dem Umbau des Gästehauses wurde zugestimmt.

5. Antrag auf Baugenehmigung Steinbrunnenweg 12
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen
Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen wurde mit Auflagen zugestimmt.

Bürgermeisteramt Binzen


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