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Home » Aktuelles » Mitteilungsblatt » Bericht Gemeinderatssitzung

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.06.2005


1. Weiterverpflichtung von Bürgermeister Ulrich May

Bürgermeister-Stellvertreter Friedrich Loh gab den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Lörrach bekannt. Die Prüfung der Bürgermeisterwahl hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, während der Einspruchsfrist sind keine Einsprüche eingegangen. Wahlanfechtungsgründe wurden nicht festgestellt. Die am 06.03.2005 durchgeführte Bürgermeisterwahl wird für gültig er-klärt. Gewählt ist der bisherige Amtsinhaber Ulrich May.

Anschließend wurde Bürgermeister Ulrich May für die weitere Amtszeit von acht Jahren verpflichtet.


2. Kommunale Kindergärten
- Bedarfsabklärung
- Verlängerte Öffnungszeiten mit Mittagessen
- Elternbeiträge

Im April hatte die Gemeinde Binzen eine Fragebogenaktion in den beiden Kindergärten durchgeführt, um die Bedarfssituation bei den Eltern abzufragen. Zur Auswertung der eingegangenen Fragebögen ist anzumerken:
Es wurden nur Eltern von Kindern angeschrieben, die derzeit in einem der beiden Kindergärten sind.
Von 101 ausgegebenen Fragebögen wurden 73 bis zum 25.04.2005 zurückgegeben, das entspricht einer Rücklaufquote von 72%.

Bei der Formulierung der Fragebögen wurde Wert darauf gelegt, daß nur Alternativen angeboten wurden, die auch realisierbar/finanzierbar sind.
Es war ausdrücklich nicht gewollt, Idealvorstellungen abzufragen, die momentan keinerlei Aussicht auf Realisierung haben.

Folgende Tendenzen sind ablesbar:

- 77% der Eltern, die sich geäußert haben, sind grundsätzlich zufrieden mit der derzeitigen Situation. Sie haben im Einzelfall dennoch weitergehende Anregungen gegeben. Wenn man davon ausgeht, daß 28 Eltern sich nicht geäußert haben, weil sie keinen Änderungsbedarf haben, entspräche dies einer Zufriedenheitsquote von 83% aller angefragten Eltern.


- Es besteht ein Bedarf nach Verlängerung der Öffnungszeiten inkl. Mittagessen. Insgesamt wurden aufgrund der Fragebogenaktion 18 Kinder zum Mittagessen angemeldet.

Für einen anderen Teil der Elternschaft reicht eine Öffnungszeit bis 13.30 Uhr ohne Mittagessen aus. Beide Vorstellungen lassen sich gut miteinander kombinieren.

- Es besteht ein Bedarf an Betreuung von Kindergarten-Kindern während der Sommerferien.

- Es besteht ebenfalls Bedarf nach einer Ausweitung des Angebotes "Verlässliche Grundschule" über die Mittagszeit inkl. Mittagessen. Dies geht insbesondere aus den Fragebögen hervor, bei denen es sich um Kinder handelt, die im kommenden Jahr nicht mehr im Kindergarten sein werden.

- Es besteht ebenfalls ein gewisser Bedarf an Betreuung von Schulkindern während der Sommerferien.

- Spezielle Wünsche und Vorstellungen aus der Liste wurden jeweils von einzelnen Eltern geäußert.

Nach einem Beschluss des Gemeinderates sollte eine Erweiterung des Angebotes kostenneutral sein und der Elternbeitrag an den Landesrichtsatz angepasst werden.

Beschlossen wurden zum 01.09.2005 folgende Änderungen gegenüber der derzeitigen Situation:

1. Für das neue Kindergartenjahr werden folgende Öffnungszeiten angeboten:

1.1 Verlängerte Öffnungszeit ohne Mittagessen
Mo - Fr 7.15 Uhr - 13.15 Uhr
für den Donnerstag wird alternativ angeboten:
7.15 Uhr - 12.30 Uhr und 13.45 – 16.45 Uhr

Elternbeitrag 73,00 € pro Kind und Monat, der August ist beitragsfrei.
Das Nachmittagsangebot findet für alle Kinder im Oberlin-Kindergarten statt.

1.2 Verlängerte Öffnungszeiten mit Mittagessen
Mo - Fr 7.15 Uhr - 14.15 Uhr

Dieses Angebot gilt nur, wenn mind. 8 Kinder teilnehmen.

Das Mittagessen findet für alle Kinder in der Kinderschule statt.

Das Mittagessen sollte nach Möglichkeit an allen fünf Wochentagen eingenommen werden. Einzelne Tage können nur fest für 4 Monate im voraus gewählt werden, und zwar durchgehend immer der gleiche Wochentag (z.B. jeden Dienstag und Donnerstag).

Der Elternbeitrag beläuft sich bei täglichem Essen auf 173,00 € monatlich, der sich wie folgt zusammensetzt:

Grundbeitrag 73,00 €
5 Tage Mittagessen 100,00 €

Bei einzelnen Tagen beträgt der Elternbeitrag 20,00 € pro Tag/Monat.

Der August ist beitragsfrei. Die anderen Ferientage sind bei der Kalkulation berücksichtigt. Krankentage werden nicht erstattet.

2. Die Schließzeiten werden bei beiden Kindergärten um eine Woche reduziert.

3. In den Sommerferien werden der Oberlin-Kindergarten und die Kinderschule künftig versetzt Ferien machen. Von den sechswöchigen Sommerferien sind daher nur noch die beiden mittleren Wochen von einer gleichzeitigen Schließung beider Kindergärten betroffen.
Damit sind die Voraussetzungen für eine Betreuung für die Zeit von 2 Wochen jeweils im anderen Kindergarten geschaffen. Es wird ein Betrag von 5,00 € pro Kind und Tag für die Betreuung im anderen Kindergarten erhoben.

4. Aufgrund der räumlichen und der personellen Situation wird gegenwärtig keine Betreuung von Zweijährigen und keine Ganztagesbetreuung angeboten.

5. Bei sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages gestellt werden.


3. Verlässliche Grundschule
- Verlängerte Betreuung mit Mittagessen
- Elternbeiträge

Seit dem Jahr 2000 wird in Binzen eine Betreuung von Schulkindern im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ angeboten.

Bei genügendem Interesse soll das Angebot auch im folgenden Jahr fortgeführt und sogar noch um eine Stunde, in der auch ein Mittagessen gereicht wird, erweitert werden. Die Weichen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung gestellt.

Ziel des Konzepts „Verlässliche Grundschule“ ist es, einen verlässlichen Schulvormittag zu gewährleisten, der aus der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) und gegebenenfalls einer ergänzenden bedarfsorientierten Betreuungszeit vor und nach der Unterrichtszeit besteht.

Für die Unterrichtszeit sind folgende Grundsätze vorgegeben:

Der Unterricht soll regelmäßig am Vormittag stattfinden, Nachmittagsunterricht also vermieden werden. Die Grundschule öffnet jeweils 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, wobei die Aufsicht durch Lehrkräfte sichergestellt wird. Der Unterricht soll täglich gleich lange Unterrichtsblöcke umfassen (z.B. für die Klassen 1 und 2 von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, für die Klassen 3 und 4 von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr). Die Sicherung verlässlicher Unterrichtszeiten hat oberste Priorität. Bei kurzzeitigem Ausfall von Lehrkräften muss die Vertretung durch die Schule, bei längerzeitigem Ausfall durch die Schulverwaltung sichergestellt werden.

Für die Betreuungszeit, die die Unterrichtszeit umschließt (z.B. 7.15 Uhr bis 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bis 13.15 Uhr bzw. 14.15 Uhr), gilt folgendes:

Die Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsangeboten stellt eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden als Schulträger dar. Die Realisierung ist abhängig vom Bedarf und von den finanziellen Möglichkeiten. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht nicht. Im Rahmen der Betreuung können sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten werden. Unterricht findet nicht statt. Da es sich um ein zusätzliches außerschulisches Angebot handelt, können Elternbeiträge erhoben werden. Bisher waren dies 18,00 €.

Der Elternbeitrag wurde angepasst und beträgt ab dem kommenden Schuljahr 22,00 € (bis 13.15 Uhr) bzw. 122,00 € (bis 14.15 Uhr incl. Mittagessen) monatlich.

Das Mittagessen sollte nach Möglichkeit an allen fünf Wochentagen eingenommen werden. Einzelne Tage können nur fest für 4 Monate gewählt werden, und zwar durchgehend immer der gleiche Wochentag (z. B. jeden Dienstag und Donnerstag).

Der Elternbeitrag beläuft sich bei täglichem Essen auf 122,00 € monatlich, der sich wie folgt zusammensetzt:

Grundbeitrag 22,00 €
5 Tage Mittagessen 100,00 €

Bei einzelnen Tagen beträgt der Elternbeitrag 20,00 € pro Tag/Monat.

Der August ist beitragsfrei. Die anderen Ferientage sind bei der Kalkulation berücksichtigt. Krankentage werden nicht erstattet.

Eine Betreuung in den Ferien findet nicht statt.


4. Antrag auf Baugenehmigung Rebweg 2
- Anhebung des Daches
- Einbau einer Dachgaupe und von drei Dachfenstern
- Anbau eines Balkons und Verlängerung des Daches um ca. 2 m auf
der Westseite

Der Antrag auf Anhebung des Daches sowie auf Einbau einer Dachgaupe wurde vertagt.


5. Antrag auf Baugenehmigung Schlossgasse, Flst. Nr. 243/2 und 204/2
- Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

Dem Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage wurde zugestimmt.


6. Antrag auf Bauvorbescheid Kirchstraße, Flst. Nr. 400
- Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune

Der Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune wurde unter Auflagen zugestimmt.



Bürgermeisteramt Binzen




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