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Gemeindenachricht

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.03.2015


Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.03.2015 
 

1. Arbeitsvergaben Erweiterung Umkleide Feuerwehr 
Der Auftrag der Elektroinstallationsarbeiten geht an die Firma Stolz Elektro GmbH, Eimeldingen zum Angebotspreis von 12.044,92 €, der Auftrag der  Gipser-/Trockenbau-/Malerarbeiten an die Firma J. Kult GmbH zum Angebotspreis von 11.435,13 €.
 
2. Ehrung von Blutspendern 
Folgende Blutspender aus der Gemeinde werden geehrt:
 
Für 10 Blutspenden, Ehrennadel in GoldSonja Falter (nicht anwesend)
Jutta Guldenschuh-Ubrich
Marion Kapa-Reusch (nicht anwesend)
 
Für 25 Blutspenden, Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25Rainer Aenis
Michael Heckert
Patrick Kipfmüller (nicht anwesend)
 
BM Schneucker überreicht den Anwesenden die Urkunde mit der Ehrennadel sowie ein Weinpräsent der Gemeinde Binzen.
 
3. Jugendarbeit in Binzen 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Jugend sollen offiziell in die Organisation eingebunden werden und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung zum Beispiel durch die Kaltenbach-Stiftung zu bedienen. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung. Dem Gemeinderat ist regelmäßig über die dann umgesetzten Projekte zu berichten und das weitere Verfahren mit ihm abzustimmen.
 
BM Schneucker bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich für die Arbeit in der Arbeitsgruppe Jugend.
 
4. Anpassung Kindergartenbeitrag 
Folgende Kindergartengebühren wurden beschlossen:
 
1. Die Kindergartengebühren betragen:
Ab September 2015; 84 € für das 1. Kind und 51 € für das 2. Kind
Ab September 2016; 96 € für das 1. Kind und 66 € für das 2. Kind
Ab September 2017; 108 € für das 1. Kind und 81 € für das 2. Kind
Drittkinder sind wie bisher beitragsfrei.
 
2. Die Krippenbeiträge werden ab September 2015 um 10 % erhöht (von 400 € auf 440 € für die Betreuungszeit von 7.15 Uhr bis 14.15 Uhr, jede weitere Stunde pro Tag kostet 60 €/Monat neu 66 €/Monat).
 
Die bisherige Geschwisterregelung (16-Jahre-Regelung) entfällt.
Die Zweitkinderermäßigung gilt nur bei gleichzeitigem Besuch des kostenpflichtigen Horts und Kindergartens. Dies gilt auch für Drittkinder.
Die Krippe bleibt von dieser Regelung unberührt.
Bei zusätzlichen Buchungen (Mittagessen und Nachmittagsbetreuung) gibt es keine Ermäßigung mehr für Zweitkinder.
Der Monat August ist nur mit dem Grundbeitrag beitragsfrei – die zusätzlichen Leistungen wie Mittagessen und Nachmittagsbetreuung sind kostenpflichtig.
Im Einzelfall können Beiträge bei Vorliegen besonderer Umstände ermäßigt werden. 
 
5. Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Binzen 
Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Wahl des Kommandanten Patrick Schöpflin zum Feuerwehrkommandanten.
 
6. Antrag auf Baugenehmigung Mühlenstraße 100 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig mit einer Enthaltung dem Umbau und Erweiterungsbau des bestehenden Gebäudes sowie der Errichtung eines Fahrzeugunterstandes zu.
 
7. Antrag auf Baugenehmigung Am Dreispitz 1 a 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Nachtrag zum Neubau einer Rettungswache unter der Voraussetzung, dass der Angrenzer eine entsprechende Abstands-Baulast übernimmt, zu.
 
8. Entwicklungen Nahverkehrsperspektiven im Kandertal 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig folgenden Punkten zu:
 
1. Die Gemeinde Binzen sieht die Intensivierung des ÖPNV im Kandertal als wichtiges Ziel an. Als eine Option gilt die Reaktivierung der Kandertalbahn als wichtiges Entwicklungsziel.
 
2. Die baulichen Entwicklungsperspektiven für Binzen (aus den raumplanerischen Vorgaben abgeleitet), wie sie für die Gestaltung des Agglomerationsprogramms Basel in der Entwurfsfassung Einfluss gefunden haben, werden für gut geheißen.
 
3. Die gemeinsame Sitzung „Kandertalkonferenz“ zur Koordination der Entwicklungskonzepte aller an der Kandertalbahn liegenden Kommunen wird befürwortet.
 
4. Für die möglichen zu dieser Konferenz flankierend abzuhaltenden Workshops zu den Themenkreisen „Siedlungs- und Strukturentwicklung im Kandertal“ und „Vernetzte Mobilität hin zur Kandertalbahn“ entsenden die Gemeinderatsfraktionen mindestens je einen Repräsentanten.
 
9.  Bekanntgaben
 
BM Schneucker gibt bekannt, dass aufgrund der Breitbandverlegung die Hauptstraße von der Lucke aus kommend als Einbahnstraße geführt wird. Die Umleitung erfolgt über die Blauenstraße.
 
 
Bürgermeisteramt Binzen

  • Gemeindeverwaltung Binzen
  • Am Rathausplatz 6
  • 79589 Binzen
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